Bargeldlogistik: Europäische Harmonisierung schreitet voran

Mit dem CashEDI-Verfahren, das die Deutsche Bundesbank professionellen Bargeldakteuren seit 2007 anbietet, können Daten entlang der Bargeldlogistikkette elektronisch übermittelt werden. Zu dem Verfahren, das ab 2013 verpflichtend wird, zählen neben der eigentlichen Bestellung oder Informationen über den Lieferstatus auch Daten zu Banknoten- und Münzgebinden selbst. Für einen transparenten und einwandfreien Austausch elektronischer Informationen über solche Bargeldartikel ist es zunächst nötig, dass die beteiligten Akteure wie Banken oder Werttransportunternehmen eindeutig identifizierbar sind. Dazu erhalten sie die so genannte Global Location Number (GLN) von GS1 Germany, die international überschneidungsfrei ist. Zudem müssen auch die einzelnen Bargeldartikel mit einer Kennzeichnung versehen werden, damit man sie schnell und sicher zuordnen kann. Um dies zu gewährleisten, erhalten die Bargeldartikel eine Artikelnummer, die Global Trade Item Number (GTIN). Basis für diese Nummer ist die jeweilige GLN des Unternehmens.

Bislang wurden die GTINs für Euro-Bargeld national vergeben, so auch von der Deutschen Bundesbank. Um die Harmonisierung im Eurosystem weiter voranzutreiben und den grenzüberschreitenden Austausch von Geschäftsdaten zwischen den Bargeldakteuren zu erleichtern, werden seit dem 1. März 2012 nun europaweit gültige GTINs vergeben. Die neuen GTINs sind von den nationalen Akteuren entkoppelt und basieren auf der GLN der Europäischen Zentralbank (EZB). „Wir unterstützen die Harmonisierung im Eurosystem ausdrücklich und werden daher die bisher im CashEDI verwendeten, auf der Bundesbank-GLN basierenden Artikelnummern sukzessive durch die EZB-GTINs ersetzen“, so Jochen Boy von der Bundesbank. Zunächst akzeptiert die Bundesbank jedoch für eine Übergangsphase sowohl eigene als auch EZB-GTINs. Wie lange diese Phase andauern wird, soll mit den betroffenen Akteuren am 19. April 2012 auf dem dritten CashEDI Solution Provider Forum in Hannover abgestimmt werden. Euro-Bargeldartikel, die nur in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel sind, beispielsweise die Zehn-Euro-Gedenkmünzen, werden weiterhin eine GTIN von der Bundesbank erhalten.

Zudem setzt die Bundesbank seit dem 1. März 2012 auf eine neue Version des Transaktionsstandards GS1 XML. Er legt Datenformate und Inhalte der elektronischen Nachrichten einheitlich fest. „Im Vergleich zu den bisherigen Formaten zeichnet sich GS1 XML 2.5 durch eine Vereinfachung des Handlings und der Struktur aus“, erklärt Christian Przybilla von GS1 Germany. So ist es zukünftig beispielsweise möglich, zwischen den Disponenten und dem Transporteur von Geldbestellungen zu unterscheiden. Weitere Informationen zu den GS1-Standards sowie die Liste mit den ab März 2012 im CashEDI verwendbaren Bargeldartikeln können unter www.cashedi.de abgerufen werden.

Quelle: GS1

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar