Berger prüft Regale

Regalanlagen sind Arbeitsmittel und unterliegen in Deutschland der Betriebssicherheitsverordnung. Ein Betreiber von Lagereinrichtungen muss die Anlagen regelmäßig auf Schäden oder Veränderungen kontrollieren. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 vereinheitlicht seit August 2009 diese Prüfungen in Art, Umfang und Häufigkeit. Mindestens einmal im Jahr muss eine ausgebildete Fachkraft diese Kontrolle durchführen.
 

Seit kurzem bietet auch der Regalspezialist Berger diese Dienstleistung für Lagerbetreiber an. Die Fachkräfte bei Berger wurden durch die TÜV Süd Akademie speziell geschult und geprüft. Sie sind damit befähigt diese Kontrollen durchzuführen. Walter Löffler, Geschäftsführer bei Berger, betont: „Nicht alleine die Ausbildung, sondern auch die langjährige Erfahrung in der Lagertechnik qualifiziert unsere Mitarbeiter als Prüfer.“
 

Alle Fachboden-, Paletten-, Kragarm-, Einfahr-, Durchfahr- und Durchlaufregale und Mehrgeschosseinrichtungen fallen unter diese Prüfpflicht. Die Inspektionen erfolgen bei laufendem Betrieb. Dabei führen die Regalprüfer von Berger Sichtkontrollen durch und prüfen die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und Beladung. Anhand eines standardisierten

 

Prüfprotokolls wird die Inspektion systematisch durchgeführt. Diese Ergebnisse werden detailliert analysiert und dokumentiert. Eine Inspektionsplakette beweist die bestandene Prüfung und weist gleichzeitig auf den nächsten Inspektionstermin hin. Berger bietet optional die Erarbeitung eines Angebotes zur fachgerechten Beseitigung von möglichen Schäden an. Löffler weiter: „Ein Regal kann schnell zur Gefahr werden, wenn Mängel nicht rechtzeitig erkannt und behoben werden.“ Die Regalprüfung und eine rechtzeitige Fehlerbehebung erhalten die Werte der Investitionen für lange Zeit und sorgen für nachhaltige Sicherheit.

 

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