BGH stellt klar: VW haftet für Dieselbetrug

VSV ruft zu Individualklagen gegen VW in Deutschland auf.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat soeben das erste Urteil in Sachen Dieselgate gegen VW verkündet: VW haftet den Kunden wegen “sittenwidriger Schädigung” für Schadenersatz.

”VW wollte diese Leitentscheidung lange verhindern, doch nun ist klar, dass man mit Schadenersatzklagen in Deutschland erfolgreich sein wird,” freut sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Wir bieten Geschädigten kosten- und risikolose individuelle Klagen in Deutschland an. Ein Prozessfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko gegen eine Erfolgsquote von 35 Prozent. Man kann da einige tausend Euro Schadenersatz erlangen.”

Der VSV vermittelt aber auch Klagen gegen die großen Audi-Motoren, gegen Porsche und gegen Daimler-Mercedes.

„Jetzt können sich die Österreichischen Geschädigten an VW revanchieren, dass VW den Österreicher*innen und Südtiroler*innen im Rahmen der Musterfeststellungsklage keinen Vergleich angeboten haben,“ sagt Kolba. „Es ist unser Ziel, durch viele Schadenersatzklagen zumindestens einen Teil des Gewinnes, den VW aus dem Dieselbetrug gezogen hat, abzuschöpfen und damit General- und Spezialprävention zu stärken.“

Geschädigte melden sich über www.klagen-ohne-risiko.at.

Rückfragen & Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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