BGL: Hessische Fahrverbote sind rechtswidrig

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main begrüßt den Tenor des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel von dieser Woche. Demnach müssen die Sperrungen für Lkw über 12 t zulässigem Gesamtgewicht im Durchgangsverkehr wegen angeblicher Mautausweichverkehre auf den Bundesstraßen 3 und 252 aufgehoben werden.

Zu entscheiden waren fünf vom BGL und seinem hessischen Landesverband inhaltlich und finanziell unterstützte Musterklagen gegen vom Land Hessen vorgenommene Streckensperrungen auf den Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400. BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt: "Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein! Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass Durchgangsverkehr und Mautausweichverkehr nicht dasselbe sind. Durchgangsverkehr auf den gesperrten Bundesstraßen hat es schon Jahrzehnte vor der Mauteinführung gegeben. Schließlich sind gerade auch die Bundesstraßen explizit vom Gesetzgeber für die Aufnahme des Fernverkehrs vorgesehen."

Dieser Grundsatz war für die Aufhebung der Sperrungen auf der B 3 und B 252 wohl für die Gerichtsentscheidung ausschlaggebend. Weshalb die Streckensperrungen auf der B 7, der B 27 und der B 400 weiterhin bestehen bleiben, wird der BGL nach Vorlage der Urteilsbegründung einer fundierten Analyse unterziehen. Der VGH habe zwar eine Revision nicht zugelassen, hiergegen sei jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig möglich.

Die Aufhebung der beiden Sperrungen sei im Übrigen auch ein Beitrag zum Klimaschutz. So bleiben der Umwelt zukünftig pro Fahrt und Richtung ca. 50 Umwegkilometer und die damit verbundenen Emissionen erspart.

Quelle: MyLogistics       
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