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BM Hofer lässt Änderung des Gelegenheitsvekehrsgesetzes prüfen

Umstrittener Uber-Fahrtendienst soll strengeren Regeln unterliegen.

Seit Monaten gibt es Konflikte zwischen Uber und dem heimischen Taxigewerbe, die im April in einer einstweiligen Verfügung gegen den US-amerikanischen Konzern gipfelten. Für den morgigen Montag ist eine Demonstration der Taxi-Innung vorgesehen, an der bis zu 1000 Fahrzeuge teilnehmen werden. Verkehrsminister Norbert Hofer: „Die Rechtslage ist aktuell nicht so eindeutig. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass sich Uber nicht an die Spielregeln des Gelegenheitsverkehrsgesetzes hält. Ich werde daher eine Überarbeitung des Gesetzes in Auftrag geben, um hier für eine eindeutige rechtliche Grundlage zu sorgen.“

Der Kern des Konfliktes zwischen den Taxiunternehmen und Uber liegt darin, dass Uber mit Mietwagen operiert. Die Uber-Fahrer sind im Auftrag der Mietwagen-Firma unterwegs, die wiederum einen Vertrag mit Uber hat. Laut Gelegenheitsverkehrsgesetz müssen Ausgangs- und Endpunkt einer Fahrt die Betriebszentrale sein, was bei Uber allerdings nicht der Fall ist. Über die Uber-App bekommt der Fahrer laufend seine Fahr-Aufträge. „Obwohl Uber wie ein Taxidienst funktioniert, muss es im Gegensatz zu Tax-Unternehmen allerdings keine Gewerbeschein besitzen, und auch die Taxilenker benötigen keinerlei spezielle Kenntnisse für das Gewerbe“, erklärt Verkehrsminister Norbert Hofer, der im Konflikt „Uber vs. Taxi“ durch eine Adaptierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes endlich alle Grauzonen beseitigen will.

Nicht gerade positiv dürfte auch die Arbeitssituation der Uber-Fahrer sein. Wie diversen Medienberichten zu entnehmen ist, bleiben den Lenkern oft nur rund 20 Prozent des Umsatzes als Verdienst übrig – der Rest muss in die Uber-Zentrale sowie als Miete für das Fahrzeug abgegeben werden.

Rückfragen & Kontakt:

BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Volker Höferl
Pressesprecher BM Ing. Norbert Hofer
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