BMK hebt Lenk- und Ruhezeitbestimmungen für Lkw vorübergehend auf

Klimaschutz- und Mobilitätsministerin Leonore Gewessler hat mit einem Erlass Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitbestimmungen im Straßenverkehr angeordnet. Darin ist festgehalten, dass die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen für bis zu 30 Tage ausgesetzt werden, um die generelle Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben weiterhin sicherzustellen.

„Um in der aktuellen Krise die Verfügbarkeit von Lebensmitteln und medizinischen Gütern sicherzustellen, heben wir die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen vorübergehend auf. Die Versorgung bleibt gewährleistet und etwaige Engpässe werden vermieden“, sagt Bundesministerin Leonore Gewessler.

Demnach gelten Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen vorübergehend nicht für Fahrzeuge, die für Transporte verwendet werden, um die allgemeine Versorgung weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Ausnahme gilt ab sofort im gesamten österreichischen Bundesgebiet und ist bis 14. April 2020 befristet. Dadurch soll die Möglichkeit für wichtige Transportfahrten auch in der aktuellen Ausnahmesituation sichergestellt werden.

www.bmk.co.at

 

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