Datenschutz und RFID – EU besiegelt Konsens von Wirtschaft und Datenschützern

Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat heute in Brüssel gemeinsam mit GS1 und anderen führenden Vertretern von Industrie und Verbänden den Regelungsrahmen zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei RFID-Anwendungen unterzeichnet.

Dieser Regelungsrahmen wurde von europäischen RFID-Anbietern und -Anwendern unter der Leitung von GS1 erarbeitet und von der Artikel-29-Datenschutzgruppe abgesegnet. Damit sind jetzt die europäischen Unternehmen aufgefordert, sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzungen, kurz PIA (Privacy Impact Assessments) für ihre Radiofrequenztechnologie (RFID)-Anwendungen aufzustellen. Auch der Bundesrat hat die Notwendigkeit zur Selbstverpflichtung von Unternehmen, die RFID anwenden, erkannt und die Bundesregierung aufgerufen, auf rasche Umsetzung der EU-Empfehlung vom 12.05.2009 zu drängen.

GS1 Germany, Träger des Informationsforums RFID, wird die deutschen Unternehmen dabei unterstützen. Gemeinsam mit dem GS1 Global Office und Vertretern der deutschen Wirtschaft entwickelt GS1 Germany praxisnahe Vorlagen zur Erstellung solcher Datenschutz-Folgenabschätzungen (PIA).

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (PIA) enthält vier Bausteine als Basis für eine Gewährleistung des Datenschutzes:

  1. Beschreibung der RFID-Anwendung
  2. Feststellung möglicher Risiken für den Datenschutz sowie Ausmaß und Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens
  3. Festlegung laufender und geplanter Kontrollen, um diesen Risiken entgegenzuwirken
  4. Dokumentation der Ergebnisse dieser Analysen

Eine solche Selbstverpflichtung in Datenschutzfragen ist unabdingbar für den erfolgreichen und flächendeckenden Einsatz der für Wirtschaft und Verbraucher nutzbringenden RFID-Technologie. So sorgen die Kennzeichnung von Lesegeräten und Produkten, sowie weitere Informationen nicht nur für Transparenz sondern auch für Vertrauen auf Seiten des Verbrauchers. Im Rahmen eines Pilotversuchs des Textilherstellers s’Oliver zeigte beispielsweise eine Umfrage, dass keine Befürchtungen in Richtung Verletzung von Datenschutz seitens der Kunden bestünden. Hierzu trug maßgeblich eine entsprechende Information in Form eines Kundenflyers bei.

Quelle: GS1 Germany GmbH

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