Dauerhaftes Nachtflugverbot in Frankfurt

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute entschieden, dass die Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses keinen Bestand haben kann. Vorerst werden damit weiterhin keine Nachtflüge in Frankfurt möglich sein. Lufthansa befürchtet für den Luftverkehrsstandort Frankfurt langfristig gravierende negative Folgen.

Christoph Franz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG betont: "Frankfurt, Hessen – ja der ganzen Export- und Logistiknation Deutschland drohen die Flügel gestutzt zu werden. Dies ist ein schwerer Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland und es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird."

"Lufthansa wird den Bedarf für ausgewählte nächtliche Flüge aber im ergänzenden Planfeststellungsverfahren erneut deutlich machen", unterstreicht Franz. Lufthansa war im aktuellen Verfahren nicht zur Revision zugelassen worden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ermöglicht der Airline, den Nachtflugbedarf im weiteren Verfahren direkt zu begründen. 

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com

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