DB Schenker Logistics baut sein Landverkehrsnetz in Großbritannien aus

Anfang 2016 übernimmt die Logistiksparte der Bahn 75 Prozent der Redhead Holdings Ltd.

Zum Ausbau des eigenen Landverkehrsnetzes wird DB Schenker Logistics seine Landverkehrs-Aktivitäten in Großbritannien in einem gemeinsamen Unternehmen mit dem britischen Speditionsunternehmen Redhead Holdings Ltd. mit Sitz in Bradford zusammenlegen. Dazu übernimmt die Schenker AG Anfang des Jahres 2016 insgesamt 75 Prozent der Anteile an dem britischen Speditionsunternehmen mit vier Netzstandorten. Mit dem Zusammenschluss beider Unternehmen können die letzten Lücken im UK Netz geschlossen werden. Eine Übernahme der restlichen 25 Prozent an Redhead ist vertraglich nach vier Jahren vorgesehen.

Ewald Kaiser, im Vorstand der Schenker AG zuständig für Landverkehr: „Mit dieser Übernahme unterstreichen wir unsere Strategie zur weiteren Stärkung unseres pan-europäischen Netzwerkes und entwickeln dieses konsequent weiter. Damit sichern wir uns einen noch besseren Zugang zum englischen Markt. Mit den gebündelten Ressourcen können wir neue Impulse setzen und werden noch leistungsfähiger.“

Die neue Landverkehrsorganisation von DB Schenker Logistics in Großbritannien verfügt dann über ein Netz von fünf Standorten, worüber der komplette britische Markt bedient wird. Gemeinsam werden dann mehr als 300 Fahrzeuge in UK eingesetzt. Im Rahmen der Übernahme erhält DB Schenker Logistics außerdem Zugang zum nationalen Palettennetzwerk Palletforce, bei dem Redhead Mitglied ist. Palletforce hat mehr als 100 strategisch verteilte Depots in ganz Großbritannien und ist eines der größten und leistungsstärksten nationalen Palettennetzwerke im Land. Für die Landverkehrssparte von DB Schenker Logistics bedeutet dies eine bedeutende Erweiterung des eigenen Netzwerks.

Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der bisherigen Landverkehrs-Aktivitäten von DB Schenker Logistics UK wird das erfahrene Management Team von Redhead den weiteren Ausbau vorantreiben. Die Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Behörden (u.a. Kartellbehörden).

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