Der Countdwon für ein Unternehmen im Hamburger Freihafen läuft

Es ist wohl eine der größten Veränderungen, die dem Hamburger Hafen in seiner 820-jährigen Geschichte bevorsteht: Denn mit seinem Beschluss aus dem November 2010 hob der Deutsche Bundestag den seit 1888 geltenden Freihafenstatus auf. Für die ansässigen Unternehmen ist es bereits jetzt an der Zeit, sich mit entsprechenden Softwarelösungen auf die anstehenden zollrechtlichen Veränderungen einzustellen.

Der Stichtag für die Auflösung des Hamburger Freihafens ist der 1. Januar 2013: Von diesem Zeitpunkt an werden im gesamten Freihafen-Areal, das rund 550 Firmen aller Branchen beheimatet und knapp ein Fünftel der Gesamtfläche des Hamburger Hafens umfasst, die allgemein gültigen EU-Regelungen für Seezollhäfen gelten. In der Praxis bedeutet diese Veränderung der zollrechtlichen Rahmenbedingungen für die ansässigen Seefracht- und Logistikunternehmen auch eine maßgebliche Umstellung ihrer Arbeitsprozesse bei der Verbringung von Drittlandswaren. Diese müssen nämlich künftig, sobald sie im Hamburger Hafen ankommen und dort entladen werden, im zolleigenen DV-System ATLAS erfasst werden. Da diese summarische Anmeldung von Waren zur vorübergehenden Verwahrung ab 2013 obligatorisch ist, werden somit auch elektronische Zollverfahren für alle Speditions- und Logistik-Unternehmen Pflicht.

Sich frühzeitig mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen und die Software bereits jetzt entsprechend zukunftsorientiert zu gestalten, lautet daher die Empfehlung des Zolls für die Unternehmen des Freihafen-Areals. Schließlich hat die Erfüllung sämtlicher zollrechtlicher Pflichten nicht zuletzt auch eine maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung. Denn läuft der elektronische Datentransfer mit den Zollbehörden nicht schnell und reibungslos ab, drohen Lieferverzögerungen und der Warenprozess kann schlimmstenfalls sogar zum Erliegen kommen.

„Unternehmen, die von der Auflösung des Freihafens betroffen sind, müssen sich und ihre IT auf weitreichende Veränderungen einstellen. Sie benötigen eine leistungsstarke Zollsoftware, die sämtlichen neuen Bedingungen gerecht werden kann“, erklärt Andreas Heil, Managing Director DACH des Logistik- und Zollsoftwareanbieters Kewill. Das Unternehmen, das über 25 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Software für die elektronische Zollabwicklung verfügt, weiß um die Herausforderungen der Unternehmen, die der Umstieg vom Freihafen zum Seezollhafen mit sich bringt. „Es herrscht immer noch eine gewisse Unsicherheit, was die Aufhebung des Freihafen-Status betrifft. Doch die Bedenken lassen sich ausräumen. So gibt es spezialisierte Softwarelösungen, die unkompliziert zu implementieren sind, alle zollrechtlichen Auforderungen erfüllen und die Effizienz der Arbeitsprozesse sogar noch steigern“, so Andreas Heil weiter.

Mit der Zollsoftware ZABIS entwickelte Kewill als erster Anbieter eine Lösung, die eine elektronische Zollabwicklung über das IT-Verfahren ATLAS der deutschen Zollverwaltung, wie sie ab 2013 auch in Hamburg Pflicht sein wird, ermöglicht. Die Zollsoftware ist vom Zoll zertifiziert und wird bereits von 1.200 Unternehmen für die Zollabwicklung verwendet. Sie verbindet alle Handelbeteiligten miteinander und übernimmt den Transfer aller relevanten Zollnachrichten. Kewill ZABIS ermöglicht es den Unternehmen, rechtssicher am ATLAS-Verfahren teilzunehmen und sämtliche zollrechtliche Anforderungen von der Gestellungsmitteilung über die summarische Anmeldung bis hin zu weiterführenden Zollverfahren abzudecken. Dank des modularen Aufbaus lässt sich das Softwarepaket den individuellen Bedürfnissen der Unternehmen anpassen und ermöglicht es, die Zollabfertigung umfassend in die bestehenden Arbeitsabläufe zu integrieren.

Wichtig für die Unternehmen ist nicht nur die Bereitstellung der passenden Zollsoftwarelösung, sondern auch umfassende Beratung und Service. Andreas Heil: „Die Nachfrage nach Informationen ist derzeit sehr groß. Daher stehen wir den Unternehmen vor Ort zur Seite und bieten verschiedene Informationsveranstaltungen am Hamburger Hafen an, so dass sich die Unternehmen schon frühzeitig auf die neue Situation vorbereiten können.“

Quelle: Kewill GmbH

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