Deutsche Bahn schließt Straftatbestände in den eigenen Reihen nicht mehr aus

 
Die Deutsche Bahn AG hat gestern ihren Bericht zur Überprüfung der Sachverhalte um den Datenskandal an die Öffentlichkeit gebracht. 

Aus ihm geht hervor, dass Akten bereinigt oder vernichtet worden seien. Mittlerweile könne die DB AG nicht mehr ausschließen, dass auch Verstöße gegen straf- und datenschutzrechtliche Bestimmungen stattgefunden haben. Von diesen Vorgängen sei dem Vorstand der DB AG nichts bekannt gewesen.

Aus dem Bericht gehen neue bisher nicht bekannte Details hervor, zum Beispiel weitere Datenabgleiche mit Mitarbeiterdaten 1998 und 2005/2006. Die Bahn räumt ein: „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war nicht gewahrt“ und es „fehlte die notwendige Einbindung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Arbeitnehmervertreter“. Der Vorstand der DB AG selber war mit diesen massenhaften Abgleichen von Mitarbeiterdaten nicht befasst und habe diese auch nicht zur Genehmigung vorgelegt bekommen.

Gleichwohl sei die DB AG überzeugt, dass Datenabgleiche grundsätzlich zur Korruptionsbekämpfung sinnvoll und erfolgreich sein können. Die DB geht auch weiterhin davon aus, dass Datenabgleiche grundsätzlich rechtlich zulässig sind. Wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte in diesem Zusammenhang von einer nicht klar geregelten „Grauzone“ spreche, so bestünde hier auch Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

Der Vorstandsvorsitzende hat angekündigt, für die Zukunft mit den Arbeitnehmervertretern klare Regelungen und Prozesse in dieser Frage zu vereinbaren, die die entsprechenden Beteiligungs- und Informationspflichten sicherstellen. 

Quelle: MyLogistics

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