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Deutsches MiLoG: Änderung des Meldeformulars für Lkw-Fahrer

Adaptiertes Formblatt für die Meldung der sogenannten „Einsatzpläne“ nach dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mit Ablauf der ersten 6 Monate seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes und der damit verbundenen Meldepflichten müssen viele insbesondere Transportunternehmen neue Einsatzpläne melden. Hier hat es eine Änderung des vorgeschriebenen Formulares gegeben, informiert das AußenwirtschaftsCenter Frankfurt.

Das Formblatt für die Meldung der sogenannten „Einsatzpläne“ nach dem deutschen Mindestlohngesetz hat sich geändert und kann über den Link http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Meldungen-bei-Entsendung/meldungen-bei-entsendung_node.html#doc30980bodyText2 heruntergeladen werden. Für rein mobile Tätigkeiten (also vor allem Lkw-Fahrer, Omnibus- und Taxifahrer) ist das adaptierte Formular 033037 (mobil) zu verwenden.

Materiell hat sich de facto nichts geändert. Auch bei der nun erforderlichen Angabe von Beginn, Ende und Zahl der Einsätze in Deutschland (bisher fehlte die Zahl) sind jeweils die gewissenhaft geschätzten „voraussichtlichen“ Daten gemeint. Gegebenenfalls sollten bei den einzelnen Fahrern insofern nicht einfach der gesamte Zeitraum des Einsatzplanes angegeben werden, sondern die individuellen, aber weiterhin „voraussichtlichen“ Daten zu Beginn (erste Fahrt), Ende (letzte Fahrt) und Anzahl der Einsätze oder Fahrten.
Hierzu wird in den nächsten Tagen eine Klarstellung und Erläuterung nebst Hinweisen zum Ausfüllen unter dem obigen Link veröffentlicht werden.

Weitere Informationen gibt es auf der WKO.at-Seite: https://www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/de/Deutschland:-Neues-Formular-zum-Mindestlohngesetz.html.

wko.at/aussenwirtschaft/de

Quelle: www.oevz.com
Newsportal: www.logistik-express.com

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