Deutschland und Schweiz unterzeichnen Staatsvertrag zum Flugverkehr am Flughafen Zürich

Nach jahrzehntelangem Streit haben der deutsche Bundesverkehrsminister, Peter Ramsauer, und seine Amtskollegin in der Schweiz, Bundesrätin, Doris Leuthard, am 4. September in Bern den Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz zum Flugverkehr am Flughafen Zürich unterzeichnet. In die Verhandlungen waren auch die Landesregierung Baden Württemberg und die Landräte der Region eingebunden. Am 2. Juli 2012 wurde der Entwurf des Staatsvertrages von den Verhandlungsleitern paraphiert. Das deutsche Bundeskabinett stimmte der Unterzeichnung am 22. August 2012 zu. 
 
Mit Inkrafttreten des Vertrages wird die anflugfreie Zeit über Deutschland um eine Stunde ausgeweitet. Von Montag bis Freitag werden dann bereits ab 20:00 Uhr (bisher 21:00 Uhr) bis 7:00 Uhr keine Anflüge mehr über Deutschland durchgeführt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Schweiz, das Betriebsreglement für den Flughafen Zürich umzustellen und dessen Pisten, insbesondere für Landungen aus dem Osten, auszubauen. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des erweiterten Pisten- und Rollwegesystems – spätestens ab 1. Januar 2020 – werden dann in der Zeit von 18:00 bis 6:30 Uhr (Montag bis Freitag) und von 18:00 bis 9:00 Uhr (Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg) keine Anflüge mehr über Süddeutschland stattfinden. Anwohner in Deutschland werden zudem künftig in alle wesentlichen Verwaltungsverfahren der Schweiz im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb in Zürich einbezogen. Mit der Regelung, dass der Vertrag erst 2030 zum ersten Mal gekündigt werden darf, unterstreichen die Regierungen, dass sie Stabilität und Rechtssicherheit wollen.
 
Mit der Unterzeichnung ist das Abkommen aber noch nicht unter Dach und Fach: Der National- und Ständerat in der Schweiz sowie der Bundestag und die Länderkammer (Bundesrat) auf deutscher Seite müssen den Staatsvertrag ratifizieren. Leuthard und Ramsauer streben dafür einen Zeitpunkt im zweiten Halbjahr 2013 an. Angesichts der hohen Zahl der deutschen Nutzer des Flughafens und der wesentlich höheren Bevölkerungsdichte rund um den Flughafen in der Schweiz gibt es in der Schweiz erheblichen Widerstand gegen die Ratifizierung des neuen Staatsvertrags, insbesondere in den Kantonen Zürich, Aargau, Thurgau und Schaffhausen. 2001 hatte das Schweizer Parlament einen bereits ausgehandelter Staatsvertrag abgelehnt. Danach hatte Deutschland ab 2003 einseitig die Anzahl der Überflüge begrenzt und für die Zeit zwischen 21 und 7 Uhr An- und Abflüge ganz verboten.

Quelle: Meneghin
 

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