Die Geschenke bringt der Zusteller

Wer bringt die Geschenke? Immer öfter sind es die Zusteller der Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik. „Denn viele Menschen in Deutschland bestellen inzwischen ihre Präsente im Internet und setzen damit auf den zuverlässigen Service der Dienstleister der Branche“, erklärt Gunnar Uldall, Präsident des Verbandes. Wer dabei sichergehen will, dass alles pünktlich ankommt, sollte rechtzeitig bestellen. Die Dienstleister stellen teilweise noch bis zum 24. Dezember zu – die meisten Onlineshops geben an, bis wann man dafür ordern muss. Über die Fristen für private Sendungen informieren die Versender direkt auf ihren Webseiten. Ihre Pakete an Verwandte, Freunde und Geschäftspartner können Verbraucher schnell und unkompliziert aufgeben, zum Beispiel in einem der deutschlandweit über 20.000 Paketshops und Annahmestellen.

Die Zusteller behandeln alle Sendungen mit größter Sorgfalt. Damit private Pakete sicher ankommen, sollten Verbraucher folgende Tipps zum Thema Sicherheit und Verpackung achten:

  • Der Karton sollte zur Größe des Geschenkes passen. Leerraum kann man mit Füllmaterial, z.B. Zeitungspapier, ausstopfen. Der Versandkarton sollte keine Schäden aufweisen, alle Laschen sollten intakt und nutzbar sein.
  • Entfernen Sie bei gebrauchten Kartons bitte alle Aufkleber! Schuhkartons brauchen einen Umkarton aus Wellpappe. Legen Sie außerdem immer zusätzlich zur Beschriftung mit Angabe von Empfänger und Absender auf dem Paket auch einen Zettel mit diesen Angaben in das Paket!
  • Ein Paket ist nicht allein unterwegs. Zerbrechliches sollte man möglichst mit Luftkissenmaterial umwickeln, das mindestens acht Zentimeter dick ist. Fotos oder Poster zerknicken nicht, wenn sie zwischen zwei Schichten aus Wellpappe gelegt werden und man die Pappen rundum mit Paketband verschließt. Für bestimmte Waren wie Weinflaschen gibt es zertifizierte Verpackungen.
  • Beim Versand ins Ausland sollten Sie sich vorher erkundigen, ob Ihre Ware im Zielland zugelassen ist. Schokolade und andere Lebensmittel dürfen beispielsweise in der Regel innerhalb der EU verschickt werden – aber nicht in die USA. Dort gelten die strengen Einfuhrregelungen der „Food & Drug Administration (FDA)“.

Waren sind in der Regel bis zu einem Betrag von 500 Euro versichert. Bei höheren Werten können Sie weitere Versicherungen abschließen, kontaktieren Sie dazu den Verband oder eines seiner Mitgliedsunternehmen.

Quelle: BIEK

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar