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DSLV: EuGH-Urteil zur Weservertiefung wichtige Etappe

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) reagiert mit verhaltenem Optimismus auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Fahrrinnenanpassung der Weser. Die Luxemburger Richter haben entschieden, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie Eingriffe in Gewässer grundsätzlich verbietet, wenn sie eine Verschlechterung des Gewässerzustands verursachen können, jedoch unter strengen Auflagen eine Ausnahme zugelassen. Der Urteilsspruch ist zugleich richtungsweisend für die ebenfalls strittige Fahrrinnenanpassung der Elbe.

“Das Luxemburger Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung nicht nur für die Häfen an der Unterweser, sondern auch für den Hamburger Hafen und damit für den Logistikstandort Deutschland überhaupt”, bewertet Willem van der Schalk, DSLV-Vizepräsident und Vorsitzender des Komitees Deutscher Seehafenspediteure (KDS) das Urteil. Vor allem durch die Entscheidung, dass negative Änderungen innerhalb einer Zustandsklasse noch keine Gewässerverschlechterung im Sinne der Richtlinie sind, herrscht nun rechtliche Klarheit.

Jedoch trügen die abermaligen Verzögerungen der dringend notwendigen Fahrrinnenanpassungen beider Flüsse zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust in die Infrastruktur der deutschen Seehäfen bei. Die Planungsbehörden müssten nun unverzüglich die Urteilsbegründung analysieren und zügig die vom EuGH vorgegebenen Auslegungskriterien in ihre Nachbesserungen einbeziehen, bevor das Leipziger Bundesverwaltungsgericht abschließend über die Klagen entscheidet. Selbst wenn in der Fahrrinnenanpassung tatsächlich eine Verschlechterung der Gewässerklasse gesehen werde, bliebe immer noch auf eine Ausnahmegenehmigung wegen überwiegendem öffentlichen Interesse zu hoffen.

Die nationalen Seehäfen sind für den deutschen Außenhandel unverzichtbar und garantieren hunderttausende Arbeitsplätze. Diese Funktion können sie aber nur erfüllen, wenn sie auch für moderne Schiffsgrößen seewärtig erreichbar seien. Ohne die dringend notwendigen Fahrrinnenanpassungen von Weser und Elbe erleide die Infrastruktur und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen einen nachhaltigen Vertrauensverlust, so van der Schalk. “Das Mammutverfahren muss bald ein Ende haben”, fordert der DSLV-Vizepräsident. “Ansonsten drohen Fluss und Gelder zu versanden.”

Er kritisiert bei der Gelegenheit zudem das deutsche Verbandsklagerecht als dringend korrekturbedürftig. “Es ist mittlerweile zu einem reinen Blockadeinstrument gegen Infrastrukturvorhaben geworden. In Kombination mit bürokratischen Hürden führt es dazu, dass in Deutschland große Infrastrukturprojekte immer schwerer umzusetzen sind. Das gefährdet den Wirtschaftsstandort und damit Arbeitsplätze.” Dies gelte auch für die handwerklich schlecht gemachte EU-Wasserrahmenrichtlinie, die in der Praxis kaum noch handhabbar sei.

Quelle + Bildquelle: DSLV /mylogistics.net

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