DSLV unterstützt Initiative zur Beschäftigung von Flüchtlingen
DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster spricht von einer Win-win-Situation, die die Politik jetzt nicht verschlafen dürfe: „Auf der einen Seite sucht die international agierende Speditions- und Logistikbranche Fach- und Nachwuchskräfte. Auf der anderen Seite sind viele Menschen, die jetzt nach Deutschland kommen, qualifiziert und motiviert und hoffen auf Arbeit, Ausbildung oder Praktikumsplätze.“ Zahlreiche Unternehmen seien bereit, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Dabei stießen sie allerdings oft auf hohe bürokratische Hürden. In Deutschland gibt es variantenreiche Statuskombinationen für Flüchtlinge mit verschiedenen Auswirkungen auf Bleibe- und Arbeitsrecht.
Um Migranten und Logistiker zusammenzubringen, hat die DVZ in Kooperation mit dem DSLV eine Online-Plattform gestartet. Interessierte Unternehmen können mit einem unter www.dvz.de/logistikgehtvoran hinterlegten Formular freie Stellen, Praktikums- und Ausbildungsplätze speziell für Flüchtlinge melden. Diese werden dann direkt an die regionalen Arbeitsagenturen und Vermittlungsstellen weitergeleitet. Auf der Plattform finden sich außerdem Informationen und Tipps rund um das Thema Beschäftigung von Flüchtlingen.
Es gibt bereits zahlreiche Beispiele für gelebte Willkommenskultur der Branche, die Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse nicht nur im gewerblichen Bereich und als Berufskraftfahrer, sondern auch im kaufmännischen Bereich anbieten kann.
“Die Aktion `Logistik geht voran` kann die professionelle Arbeit der Hilfsorganisationen und Behörden begleiten, indem sie frühzeitig Perspektiven für die Beschäftigung in einer zukunftsträchtigen Branche aufzeigt”, so Huster. “Die Politik muss ihren Beitrag leisten und jetzt die Hürden für das Bleiberecht insbesondere junger Menschen in Ausbildung und für die unmittelbare Zeit danach deutlich senken.” Deshalb sei die von weiten Teilen der Wirtschaft geforderte Regelung 3 plus 2 – keine Abschiebung während der dreijährigen Ausbildung und den sich anschließenden beiden Beschäftigungsjahren – endlich verbindlich zu beschließen.
Quelle: DSLV