DTC Tochtergesellschaft ist spezialisiert auf Transport wehrtechnischer Güter

Hohe Sicherheitsbestimmungen, geschulte Fahrer und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen kennzeichnen die Grundlage für den Transport von Gefahrgut der Klasse 1. Deshalb hat sich die Deutsche Transport-Compagnie Erich Bogdan GmbH & Co. KG (DTC) mit einer eigenen Tochter, der DTC Projekt-Logistik GmbH, auf diese Beförderung spezialisiert. Dabei blickt die DTC auf über 20 Jahre Expertise in den Bereichen Planung, Organisation und Durchführung von Transporten wehrtechnischer Güter und explosiver Stoffe zurück. Die Gesellschaft besitzt hierfür alle notwendigen Qualifikationen, Erlaubnisse und Genehmigungen, wie beispielsweise nach § 7 Sprengstoffgesetz. Auch die Fahrer werden speziell geschult und haben die entsprechenden Befähigungsnachweise für den verant-wortungsvollen Umgang mit dem Gefahrgut.

Thomas Heger, Leiter Verkauf der DTC Projekt-Logistik GmbH erklärt die Vorteile der Spezialisierung: „Nur wenige Speditionen haben das nötige Equipment für den Transport von Gefahrgut der Klasse 1. Durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise in dem Bereich, bieten wir unseren Kunden eine reibungslose und sichere Beförderung.“ Der Tä-tigkeitsschwerpunkt sei dabei auf den Transport von wehrtechnischen Gütern gelegt. Auch werden Sprengstoffe für die industrielle Verwen-dung, z. B. im Bergbau, befördert. Neben dem nationalen und internationalen Straßentransport bietet die DTC Projekt-Logistik logisti-sche Komplettlösungen für Luft- und Seefrachten sowie für Bahnbeförderungen an. „Diese Transporte werden mit ausgewählten Partnern und speziellem Equipment durchgeführt“, erklärt Heger. Bei-spielsweise bilde man die Seefracht mit Schiffen von Spezialanbietern ab, die über Kapazitäten von nur wenigen hundert 20-Fuß-Containern verfügen.

Rechtliche Grundlagen für den Gefahrguttransport
Das Nürnberger Logistikunternehmen ist durch eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz berechtigt, Gefahrgut der Klasse 1 zu transportieren. Insgesamt 40 Kraftfahrer sind im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz. Die Fahrer werden nach GGVS und ADR geschult und überprüft. Regelmäßige zusätzliche Schulungen für die Fahrer sind Pflicht. „So garantieren wir, dass unsere Fahrer stets auf dem aktuellen Stand sind und unsere hohen Anforderungen erfüllt werden“, sagt Heger.

Spezielles Transportequipment
Für den Straßentransport besitzt die DTC Projekt-Logistik mehrere 40-Tonnen-Gliederzüge mit Wechselaufbauten. Die Fahrzeuge entspre-chen den baulichen Anforderungen nach den Kapiteln 9.2 und 9.3 ADR an EX/III-Fahrzeuge. Besonderheit: Die Wechselkoffer lassen sich nicht nur von hinten sondern auch von beiden Seiten vollständig öffnen. „Dadurch sind wir in der Lage, große Versandstücke schnell und sicher zu verladen“, sagt Heger.

Quelle: DTC

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