EU klagt gegen staatliche Beihilfen für die Deutsche Post/DHL
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen an die Deutsche Post/DHL eingeleitet. Bereits im Jahre 2012 hatte die Kommission entschieden, dass die Deutsche Post/DHL zu Unrecht Beihilfen für die Altersversorgung ehemaliger Mitarbeiter in Anspruch genommen hatte. Die Kommission hatte festgestellt, dass die zusätzlichen Kosten der Altersversorgung bereits ausgeglichen durch das staatlich regulierte Briefporto waren und die staatliche Förderung deswegen eine Doppelförderung darstellte. Der Aufforderung an den Bund, die Beihilfe zurückzufordern, kam dieser nach Auffassung der Kommission nur unzureichend nach, weil bei der Rückforderung die im Geschäftsbereich PAKET geleisteten Beihilfen nicht zurückgefordert wurden. Die dadurch entstandene Wettbewerbsverzerrung auf den Paketmarkt hat nunmehr zur Einleitung des Verfahrens vor dem EuGH geführt.
„Es ist bedauerlich, dass der Bund als Großaktionär der DP/DHL die Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2012 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Die finanzielle Unterstützung der DP/DHL gerade im Paketbereich verstößt gegen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs. Es ist nicht einzusehen, dass der Steuerzahler und Verbraucher zur finanziellen Unterstützung des Unternehmens herangezogen wird, obwohl es auf dem Paketmarkt lebhaften Wettbewerb gibt“, erklärt Gunnar Uldall, Präsident des BIEK. „Die Subventionierung dieses hochprofitablen Unternehmens geht nicht nur zu Lasten des Wettbewerbs, sondern schädigt die Verbraucher und Steuerzahler“, so Uldall.
Quelle: BIEK