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EU: Neue Verordnung für die bezahlbare Paketzustellung

Für grenzüberschreitende Paketzustelldienste gibt es jetzt eine neue Verordnung. Bereits gestern Abend konnten die Verhandlungsführer der EU eine vorläufige Einigung erzielen.

Die Preisgestaltung für die grenzüberschreitende Paketzustellung soll transparenter und bezahlbarer werden. Dies ist eines der wichtigen Kernpunkte, über die sich die EU jetzt verständigen konnte. Die neue Verordnung soll Käufern und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen einen fairen und sicheren EU-weiten Handel ermöglichen und ist ein Teil zur Förderung des Internethandels.

„Hohe Zustellpreise sind ein großes Problem für Verbraucher und Unternehmen, insbesondere für die KMUs. Mit größerer Transparenz und einer stärkeren Rolle der Regulierungsbehörden gehen wir dieses Problem nun an. Dies ist ein weiterer Erfolg bei der Entwicklung des Internethandels in der EU, nach einer Reihe von Vereinbarungen für einen stärkeren Verbraucherschutz, einer Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften und der Bekämpfung ungerechtfertigten Geoblockings. Ich danke dem Europäischen Parlament und dem estnischen Ratsvorsitz für ihre Bemühungen, diese Einigung zu erzielen“, wird Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, in der entsprechenden Pressemeldung zitiert.

Zentrale Elemente der neuen Verordnung
Die zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission erzielte Einigung umfasst die zentralen Punkte Preistransparenz und Regulierungsaufsicht. Hinsichtlich der Preistransparenz wird zwar keine Obergrenze für die jeweiligen Zustelltarife festgelegt, allerdings müssen die Paketzustelldienste ihre Preise nun offenlegen. Somit lässt sich ein einfacher Vergleich erzielen. Die Preise sollen von der Kommission auf einer speziellen Website veröffentlicht werden.

Hinsichtlich der Regulierungsaufsicht konnte man sich auf mehr Befugnisse für die nationalen Regulierungsbehörden einigen. Diese sollen prüfen, „ob die Tarife für die grenzüberschreitenden Dienste im Vergleich zu den zugrunde liegenden Kosten unverhältnismäßig hoch sind“, heißt es von der Europäischen Kommission.

Elżbieta Bieńkowska, verantwortliche Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte zu der neuen Verordnung: „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in Europa entscheiden sich für den Online-Kauf ihrer Geschenke. Sie werden jedoch immer noch mit vielen Hindernissen konfrontiert, darunter hohen Zustellungsgebühren und unklaren Rückgabe-Optionen. Mit der heute erzielten Einigung sind wir der Lösung einen Schritt näher. Denn die Verbraucher und Unternehmen können nun den größtmöglichen Nutzen aus dem EU-Binnenmarkt und dem grenzüberschreitenden Internethandel in der EU ziehen.“

Die Einigung muss nun noch durch das Parlament und den Rat genehmigt werden und könnte dann Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

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