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EU und Japan beseitigen fast alle Zollschranken

Das 25. Gipfeltreffen zwischen der EU und Japan fand am 17. Juli in Tokio statt. Auf dem Gipfel unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs zwei wegweisende Abkommen: das Abkommen über eine strategische Partnerschaft und das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das die bilateralen Beziehungen erheblich verbessern wird.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist das bisher umfangreichste, das von der Europäischen Union jemals ausgehandelt wurde. Es schafft eine offene Handelszone mit mehr als 600 Mio. Menschen und fast einem Drittel des weltweiten BIP. Es wird die überwiegende Mehrheit der 1 Mrd. Euro an Zöllen, die jährlich von EU-Unternehmen, die nach Japan exportieren, entrichtet werden, abschaffen und dazu führen, dass eine Reihe seit langem bestehender rechtlicher Hindernisse, z. B. für Autos, beseitigt werden.

Außerdem wird durch das Abkommen der japanische Markt mit 127 Mio. Verbrauchern für wichtige landwirtschaftliche EU-Ausfuhren geöffnet, und die Möglichkeiten für EU-Ausfuhren in einer ganzen Reihe weiterer Sektoren werden erhöht. Dem Abkommen liegen die höchsten Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zugrunde und es enthält ein eigenes Kapitel über nachhaltige Entwicklung. Es handelt sich um das erste von der Europäischen Union ausgehandelte Handelsabkommen, das ein spezifisches Engagement für das Pariser Klimaschutzübereinkommen enthält.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte: „Wir senden ein starkes Signal an die Welt, dass zwei der größten Volkswirtschaften weiter vom offenen Handel überzeugt sind und Unilateralismus und Protektionismus ablehnen. Der wirtschaftliche Nutzen dieses Abkommens ist klar. Durch die Abschaffung der Zölle in Milliardenhöhe, die Vereinfachung der Zollverfahren und die Beseitigung der Handelshemmnisse an den Grenzen werden Unternehmen auf beiden Seiten Möglichkeiten eröffnet, ihre Exporte anzukurbeln und ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten.“

www.europa.eu

 

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