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Europäischer Gerichtshof verbietet Wochenruhezeit im Lkw

Mit seinem Urteil vom 20.12.2017 hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die wöchentliche Ruhezeit nicht im Lkw verbracht werden darf. Damit bestätigt es auch die Auslegung von Deutschland, dass dies durch die Änderung im Fahrpersonalgesetz schon verboten hatte.

Eindeutiges Urteil
Vorangegangen war ein Rechtsstreit, der seinen Anfang in Belgien fand. Dort wurde ein Transportunternehmen abgestraft, dass seine Lkw-Fahrer die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen lies. Da es die Geldbuße nicht akzeptieren wollte, klagte das Unternehmen bis letztendlich zum Europäischen Gerichtshof (EuGH – C 102/16). Dieses sieht hingegen die Rechtslage ganz klar und ganz anders als das Logistikunternehmen. Die Auslegung der entsprechenden EU-Verordnung 561/2006 besagt nach dem EuGH ganz eindeutig, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf, da sonst das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, nicht erreicht werden könnten. Dürfte der Fahrer die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Lkw verbringen, würde dies logischerweise diesem Ziel zuwiderlaufen.

Richtige Auslegung in Deutschland
Wem diese Rechtsauffassung bekannt vorkommt, der hat das neue Fahrpersonalgesetz aus dem Mai 2017 schon gelesen. Denn danach ist es in Deutschland seit dem gesetzlich aufgenommen und verboten, die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Wagen zu verbringen. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrer die wöchentliche Ruhezeit am eigenen Wohnort oder an einer festen Unterkunft mit Sanitäreinrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten verbringen kann. Bei Verstößen können empfindliche Bußgelder für Spediteure und Fahrer verhängt werden.

Kontrolle unterbricht nicht
Auch das bei der Kontrolle der wöchentlichen Arbeitszeit anfallende Problem wurde zwischenzeitlich gelöst. So wurde durch das Bundverkehrsministerium (BMVI) entschieden, dass die Kontrolle keine Unterbrechung der Ruhezeit bewirkt. Begründet wird dies damit, dass die bloße Kontrolle keine “andere Arbeit” darstellt und so nicht als Unterbrechung der Ruhezeit zu sehen ist. Erst eine volle intensive Kontrolle würde eine Unterbrechung der Ruhezeit bedeuten. Für die Fahrer ist nun klar, dass dadurch die Ruhezeit nicht erneut beginnt und sie sich ggf. um einen geeigneten Ort für die Schlafmöglichkeit bemühen müssen, um keinen Verstoß zu begehen. Und auch für die Kontrolleure ist nun klar, ob eine Kontrolle nach 44 Stunden Ruhezeit praktische Folgen hat oder nicht.

© Milkovasa / shutterstock.com

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