Europäisches Patentamt bestätigt Feig Electronic das Patent für „Freie Schrankwahl“

Feig hat sich im Patentprozess durchgesetzt und sorgt für Zufriedenheit und Flexibilität beim Kunden
 

Das Europäische Patentamt hat der Feig Electronic GmbH das bereits seit 1997 angemeldete Patent für die freie Schrankwahl an elektronischen Transponder-Schrankschlössern aktuell nach einem langjährigen Prozess bestätigt. Somit verfügt Feig über das exklusive Recht, diese mit dem Betriebsmodus "Freie Schrankwahl" anzubieten, zu vertreiben und Lizenzen zu vergeben. Das nunmehr vom Europäischen Patentamt bestätigte patentierte Verfahren wird von Feig bereits erfolgreich bei den elektronischen Schrankschlössern OBID® megalock-l eingesetzt.

Inhaltlich beschreibt das Patent ein Verfahren, das es dem Träger eines Transponders erlaubt, jeden beliebigen unverschlossenen Schrank, beispielsweise in einem Schwimmbad oder Fitness-Studio, frei zu wählen – sofern er mit demselben nicht bereits einen anderen Schrank verschlossen hat. Es besteht keine feste Zuordnung zwischen Transponder und Schloss. Erst wenn ein Schrank verschlossen wurde, stellt sich eine temporäre, für die Dauer der Belegung definierte Zuordnung ein. Der Benutzer kann genau den Schrank aussuchen, der ihm zusagt und ist nicht an einen fest programmierten Transponder und korrespondierenden Schrank gebunden.

 

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