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Finanzexperte schätzt Zahl der Betroffenen durch COFAG-Rückzahlungen deutlich höher

Wie „DerStandard“ gestern unter Berufung auf Recherchen des Finanzombudsteams berichtete, gibt es die nächste Panne bei der Auszahlung von Corona-Hilfen. Sämtliche Unternehmen, die Teile eines sogenannten Unternehmensverbundes sind, wie beispielsweise solche, die mehrere Unternehmen in einer Holding vereint haben (Unternehmensgruppe) und mehr als 2,3 Millionen Euro an Fixkostenzuschuss (FKZ) 800.000, Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallbonus durch die COFAG erhalten haben, müssen auf Basis der U-Rechtsgrundlage, die darüber hinaus erhaltenen Beträge zurückzahlen.  

Bei den betroffenen Unternehmen wird dies bis zu Zweidrittel der Förderungen ausmachen. Das stellt viele Unternehmen nun – wieder einmal unverschuldet, da die österreichischen Richtlinien auf die Einzelunternehmen abgestellt waren – vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Und zwar deutlich mehr als von der COFAG kolportiert wird.

Weit mehr als 900 Unternehmen betroffen.
„Alleine bei uns im Finanzombudsteam gab es seit März rund 230 Anfragen von Unternehmen in diesem Zusammenhang. Schlussendlich ist jedes Unternehmen betroffen, dass mehr als 2,3 Millionen Euro an FKZ 800, Lockdown Umsatzersatz und Ausfallbonus erhalten und mehr als eine operative Gesellschaft hat. Laut unseren Recherchen sind dies mindestens 1.650 Unternehmen. Auch wird die CoFAG keine eigene E-Mail-Adresse einrichten, wenn es sich um lediglich 0,4% der Unternehmen handelt.“, stellt Mag. Gerald Zmuegg vom Finanzombudsteam fest.

In den meisten Fällen handelt es sich um Leitbetriebe und Familienunternehmen, die unter einer Holding ihre operativen Gesellschaften angesiedelt haben. Dies ist bei gewachsenem Hotel-, Gastro- und Handelsunternehmen absolut üblich und notwendig, um bei Kreditgewährungen die notwendige Transparenz zu gewährleisten.

Finanzexperte rät Unternehmen sich zur Wehr zu setzen.
Zmuegg vermisst eine frühzeitige Risikoaufklärung durch die verantwortlichen Stellen: „Es ist leider bei der fehlerhaften Ausgestaltung der Coronahilfen gelebte Praxis, dass die Fehler der Politik am Rücken der Unternehmen ausgetragen werden und hinterm Vorhang mit unrealistischen Versprechungen gearbeitet wird. Durch die nunmehrige Berichterstattung wissen die Unternehmen nun mehr, warum Sie diese Selbstauskunft zur Feststellung einer wirtschaftlichen Einheit erhalten haben und was die möglichen Folgen sind.“ 

Den betroffenen Unternehmen empfiehlt Zmuegg, die mögliche Höhe der Rückzahlung zu berechnen, um das Bedrohungspotential quantifizieren zu können, da Zweidrittel der Hilfszahlungen für viele Unternehmen konkursbedrohend sein können.

COFAG müsste Rückzahlungen zivilrechtlich einklagen.
„Positiv für die Unternehmen ist, dass die COFAG diese Rückzahlung zivilrechtlich einklagen müsste. Andernfalls wäre wohl eine Gesetzesänderung notwendig und wird so die Mitverantwortung der Republik Österreich diskutiert werden. Schlussendlich hätten die betroffenen Unternehmen bei dem jetzigen Wissensstand die Möglichkeit gehabt auf die betroffenen Hilfszahlungen zu verzichten und stattdessen ausschließlich den Verlustersatz 1 bis 3 mit einem Höchstbetrag von 12 Millionen Euro zu beantragen.“

Bis dato ist noch nicht bekannt, wie es zu der unterschiedlichen Interpretation der EU-Rechtsgrundlage kommen konnte. Zmuegg schließt jedoch nicht aus, dass banalerweise der Unternehmensbegriff des EU-Beihilferechts („per undertaking“) ohne Berücksichtigung des Kontextes wohl in den österreichischen Richtlinien falsch auf das Einzelunternehmen bezogen und somit wohl falsch umgesetzt wurde. 

Über das Finanzombudsteam:
Das Finanzombudsteam hat sich seit 2008 zur Aufgabe gemacht, die Lücke für KMU zwischen notwendiger und unzureichender Beratungsqualität von Banken zu schließen und Ihnen Rückhalt bei Finanz- und Liquiditätsfragen in jeder Krise zu geben. Das Finanzombudsteam bündelt das Insiderwissen aus der Zusammenarbeit von 15 Spezialist:innen aus den Bereichen Finanzen, Recht, Sanierung, Förderungen, Covid-Hilfen, Energiefragen und Kommunikation unter Führung von Mag. Gerald Zmuegg. 

Rückfragehinweis:
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Stefan Szakusits
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Quelle: APA /OTS

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