GW: Jetzt auch staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb

Am 12. Oktober erhielt Gebrüder Weiss vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) in Wien das Bundeswappen „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb”. Die Verleihung fand im Rahmen des „Tag der Lehre 2010” statt.

Im Wiener Museum für angewandte Kunst überreichte der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner die Auszeichnungsurkunde an Wolfgang Niessner, Vorstandsvorsitzender bei Gebrüder Weiss. Das Gütesiegel „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb” gemäß § 30a Berufsausbildungsgesetz (BAG) steht für außergewöhnliche Leistungen in der Ausbildung von Lehrlingen und im Lehrlingswesen.

„Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. Sie ist ein Beleg für die hervorragend Arbeit, die unsere Ausbildner und Lehrlingsverantwortlichen jeden Tag leisten. Wir fühlen uns auf unserem Weg bestätigt, kontinuierlich auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu setzen, auch und gerade im Hinblick auf den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens. Je besser unsere Mitarbeiter ausgebildet sind, desto effektiver sind wir und unsere Dienstleistungen”, so  Wolfgang Niessner.

Derzeit bildet Gebrüder Weiss an den österreichischen Standorten 125 Lehrlinge aus und hat dafür ein breites Netzwerk an Lehrlingsverantwortlichen und Ausbildnern zur Verfügung. Ziel ist es, die Lehrlinge nach ihrer Abschlussprüfung im eigenen Betrieb zu behalten und dort langfristig beruflich weiterzuentwickeln. Mehrere Gebrüder Weiss Niederlassungen durften sich bereits wiederholt über die Ehrung zum „Ausgezeichneten Lehrbetrieb” auf Landesebene freuen. Nun wurde Gebrüder Weiss erstmals auf Bundesebene ausgezeichnet.

Das Gütesiegel „Staatlich ausgezeichneter Lehrbetrieb” wird seit mehreren Jahren vom BMWFJ verliehen und erlaubt die Verwendung des Bundeswappens im geschäftlichen Verkehr. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung zahlreicher Kriterien, die eine hohe Güte der Berufsausbildung belegen. Dazu zählen u.a. die regelmäßige erfolgreiche Ausbildung von Lehrlingen sowie deren Leistungen bei Lehrabschlussprüfungen und Berufswettbewerben. Die entsprechenden Daten müssen auf den Zeitraum der letzten sechs Jahre von den Betrieben erhoben und zunächst bei der Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes eingebracht werden. Die Prämierung erfolgt dann auf einstimmigem Beschluss des Landes-Berufsausbildungsbeirates hin.

Quelle: Gebrüder Weiss

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