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Handelsobmann Buchmüller/WKÖ-Thalbauer: „Haben eine deutliche Entschärfung erreicht“

Umstellung in der Lohnverrechnung mit 1. Jänner 2019: nach dem Nationalrats- jetzt auch Beschluss im Bundesrat – „Es ist gelungen, dem Projekt doch etliche Giftzähne zu ziehen“

Mit 1. Jänner 2019 wird die Meldung der Beitragsgrundlagen von Betrieben in ganz Österreich an die zuständigen Sozialversicherungsträger von jährlich auf monatlich umgestellt (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung, kurz mBGM).

Der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ist es gelungen, diese Umstellung in der Lohnverrechnung deutlich zu entschärfen. „Denn in der ursprünglich geplanten Form hätte sie für unsere Unternehmen inakzeptable Folgen gehabt: Es drohten überbordende bürokratische Belastungen und Zusatzkosten. Beschäftigungsintensive Betriebe wären von diesen Auswirkungen besonders stark betroffen gewesen“, halten Bundesspartenobmann Peter Buchmüller und Spartengeschäftsführerin Iris Thalbauer fest.

In Summe galt es dem Projekt „Umstellung in der Lohnverrechnung bei der Meldung der Beitragsgrundlagen“ doch etliche Giftzähne zu ziehen – „und das ist erfreulicher Weise gelungen“, zeigen sich Buchmüller und Thalbauer erfreut und zufrieden.

  • Die Bundessparte Handel hat sich besonders für die Erleichterung der Meldebestimmungen bei Eintritten in der zweiten Monatshälfte stark gemacht.
  • Wesentlich für den beschäftigungsintensiven Sektor des Handels ist außerdem die sanktionslose Aufrollung der Lohnverrechnung bis zu zwölf Monate.
  • Dazu kommt der sowohl im National- wie nun auch im Bundesrat beschlossene Übergangszeitraum bis 31. August 2019, in dem seitens der Sozialversicherung keine Sanktionen verhängt werden. Der hilft den Unternehmen bei der Systemumstellung.

„Mit all diesen Maßnahmen werden die neuen Meldevorschriften nun praxistauglich“, unterstreichen Bundesspartenobmann und Bundesspartengeschäftsführerin.

Für „das gute Signal der Politik“ in dieser Angelegenheit sprechen Buchmüller und Thalbauer der zuständigen Arbeits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ihre Anerkennung aus: „Die Ministerin hat die mehr als berechtigten Anliegen der Wirtschaft ernst genommen, die Bedenken aufgegriffen und die rasche Umsetzung der Entschärfung unterstützt.“ (PWK306/JHR)

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Bundessparte Handel
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