| | |

Handelsverband fordert auch für geöffneten Handel mit Umsatzeinbrüchen maximale Entschädigung für Lockdown-Zeit

Indirekte Effekte durch HomeOffice und neue Restriktionen werden Menschen von Geschäften fernhalten und zu starken Umsatzeinbrüchen führen.

Sofern der österreichische Handel – wie medial kolportiert – von der Covid-bedingten Schließung diverser Branchen nicht betroffen sein wird, muss dieser jedoch, genauso wie die geschlossenen Betriebe, maximal entschädigt werden. Laut aktuellen Medienberichten sollen nämlich ausschließlich die von Schließungen betroffene Branchen eine Förderung von bis 75% des Vorjahresumsatzes erhalten. Dabei wird verkannt, dass durch die Restriktionen bzw. Empfehlungen zum HomeOffice beispielsweise 4,4 Mio. erwerbstätige Personen schwerpunktmäßig von Zuhause aus arbeiten, damit auch ein Großteil der Passantenfrequenz wegbricht und weit weniger Alltags- und Gelegenheitskäufe getätigt würden.

Wenn die Laufkundschaft von den Geschäften fernbleibt, gleicht das für manche Handelsbereiche einem Quasi-Lockdown. Der Trend wird dadurch befeuert, dass auch weniger nachgefragt wird, da keine Kultur- und Freizeitaktivitäten stattfinden können. Daher fordert der Handelsverband, dass Handelsbetriebe, die hohe Einbußen hinnehmen müssen, eine Förderung im gleichen Ausmaß erhalten wie jene, die für geschlossene Betriebe vorgesehen ist. Überdies sollten Handelsbetriebe, die zu Beginn des Jahres einen Wachstumsschritt gesetzt haben, im Umsatzvergleich zum Vorjahr nicht benachteiligt werden.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

Ähnliche Beiträge