Hilfe für Logistik-Unternehmen, Anti-Terror-Regelungen richtig anzuwenden

Um Logistik-Unternehmen die Anwendung von Sicher­heits­bestim­mungen zu erleichtern, hat die Logistik-Initiative Hamburg den Leitfaden "Umgang mit Anti-Terror-Listen in der Logistik" herausgebracht.

Der Leitfaden wurde heute im Forum "Future Logistics – Technologische Innovationen in der Logistik" in Hamburg vor­gestellt. Prof. Dr. Peer Witten, Vorsitzender der Logistik-Initiative Hamburg: "Wir wollen mit dem Leitfaden praktische Hinweise für eine Verbesserung der Sicherheit in der Liefer­kette geben, denn Sicherheitslücken können erhebliche Konsequenzen im Wert­schöpfungsprozess hervorrufen." Der Leitfaden kann als PDF-Dokument bei der Logistik-Initiative Hamburg bestellt werden (Fax 040-22 70 19-29 oder info@hamburg-logistik.net).

 

Erarbeitet wurde der Leitfaden von Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die seit 2008 in einer Arbeitsgruppe der Logistik-Initiative Hamburg zusammenarbeiten. Auf rund 50 Seiten gibt er vor allem klein- und mittelständischen Unternehmen sinnvolle Hinweise für eine Anpassung der eigenen Prozesse an die verschärften Sicherheitsanforderungen und stellt wichtige Kriterien bei der Auswahl von unterstützender Software vor. Der Leitfaden ist von der Praxis für die Praxis.

 

Hintergrund: Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 wurden von den USA, den Vereinten Nationen und der Europäischen Union Gesetze und Verordnungen erlassen, mit denen gegen den internationalen Terrorismus angekämpft werden soll. Durch sie sollen Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Unternehmer sind dazu verpflichtet zu verhindern, dass direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu Terrororganisationen und ihnen zugeordnete Einrichtungen und Einzelpersonen aufgebaut oder unterhalten werden. Zur Einhaltung dieser Maßnahmen wurden und werden laufend geänderte Namenslisten der betreffenden Personen und Organisationen, sogenannte Anti-Terror-Listen, veröffentlicht. Diese Listen sind bindend. Wer sich nicht an sie hält, verstößt gegen das Außenwirtschaftsrecht und muss mit vielfältigen juristischen Konsequenzen rechnen.

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