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Holzindustrie-Verbände aus 7 EU-Staaten fordern Umdenken bei der Entwaldungsverordnung EUDR

Verbände aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien kritisieren bürokratischen Aufwand der EUDR.

Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, ist bis zum Ende des Jahres 2024 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen. Der im Jänner durchgeführte Praxistest eines EU-Informationssystems zur Datenerfassung hat in Österreichs Forstwirtschaft sowie in der Holz- und Papierindustrie für großen Unmut gesorgt. Auch in anderen Mitgliedstaaten der EU sorgt die EUDR für Verdruss. Die Interessenverbände der Holzindustrie aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien haben sich gemeinsam zur Umsetzung der EUDR positioniert.

   „Gemeinsam mit den Verbänden der Holzindustrie aus Mittel- und Mittelosteuropa begrüßen wir das Ziel, die Entwaldung weltweit zu stoppen. Die Brüsseler Verordnung ist jedoch der falsche Weg. Die EUDR bedeutet für unsere Betriebe einen immensen Bürokratieaufwand mit großen Zusatzkosten, ohne direkt die Ursachen der Entwaldung auf anderen Kontinenten anzugehen“, betont Mag. Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs. Zudem befürchten die Industrieverbände negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. „Der Nutzen dieser überbordenden Regelungen ist insbesondere für Länder, die über einen wirksamen Gesetzesvollzug zur Walderhaltung verfügen, nicht nachvollziehbar,“ so Jöbstl.

Pragmatische und praxisnahe Umsetzung

Die Holzindustrie-Verbände aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien fordern die EUDR inhaltlich völlig neu und praxistauglich aufzusetzen. Länder mit stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug sind von den unnötigen bürokratischen Hürden auszunehmen. Es ist notwendig, die Umsetzungsfristen zu verlängern. Ohne zeitnahe Klärung der grundlegenden inhaltlichen Fragen und ohne ein technisch ausgereiftes EU-Informationssystem sind die Vorgaben der EUDR trotz intensivster Bemühungen von den Unternehmen nicht fristgerecht umsetzbar. Zudem sollte die Kommission die Abläufe der Lieferketten und die betriebliche Praxis berücksichtigen und Interpretationsspielräume in diesem Sinne auslegen. „Die EUDR verfolgt wertvolle Ziele, die über bürokratische Verpflichtungen für Unternehmen nicht erreicht werden können“, kritisiert Jöbstl.

Alternative im Kampf gegen Entwaldung

   Mit Blick auf die bevorstehende Wahl zum Europäischen Parlament plädieren die Verbände aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien für eine umfassende Folgenabschätzung der bisherigen Green-Deal-Beschlüsse und ihrer Wechselwirkungen für die Wälder und die Wertschöpfungskette Forst- und Holzwirtschaft.

Perspektivisch ist die EUDR nach der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 grundsätzlich zu hinterfragen und zu überarbeiten.

Die Verbände der Holzindustrie regen zudem wirksamere Alternativen im Kampf gegen die weltweite Entwaldung an. Die EU verfügt über die exklusive Zuständigkeit für internationale Handelsabkommen. „Diese Kompetenz sollte die EU nutzen und Vereinbarungen mit Drittstaaten treffen, um Sozial- und Umweltstandards zu fördern. Es ist ein Systembruch in der Rechtssetzung, politische Ziele über die Androhung von Strafen auf die Ebene der Unternehmen abzuwälzen“, so Herbert Jöbstl abschließend.

Das gesamte Papier finden Sie [hier] (https://go.ots.at/wdpcmox2) zum Download.

Rückfragehinweis:
Norman Schirmer

PR & Public Affairs
T: +43 1 712 26 01 – 21
E-Mail: schirmer@holzindustrie.at
www.holzindustrie.at

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