Import Control System (ICS): Kewill empfiehlt Logistikakteuren sofortiges Handeln

Bad Homburg v. d. H., Deutschland. Um zu verhindern, dass weiterhin gefährliche oder verdächtige Sendungen in die EU gelangen, werden die Zollbehörden ab 1. Januar 2011 voraussichtlich mit Argusaugen auf die Einhaltung des neuen Einfuhrkontrollsystems (ICS) achten.

Hierauf weist die zu den führenden Anbietern von globalen Logistik- und Zollsoftwarelösungen gehörende Kewill GmbH hin. Gerade vor dem Hintergrund der unlängst vereitelten Luftfracht-Bombenanschläge unternehmen involvierte Akteure nach Feststellung der Softwarespezialistin gegenwärtig viel zu wenig, um sich auf die erste Phase des für alle Lieferungen in das EU-Zollgebiet vorgeschrieben Systems vorzubereiten.

ICS ist ein zusätzliches Zollverfahren, das in erster Linie der Sicherheit dient. Bereits im Vorfeld entsteht eine höhere Transparenz von Sendungen, da detaillierte Wareninformationen noch vor ihrer Ankunft in der EU mit einer summarischen Eingangsanmeldung (ENS) elektronisch übermittelt werden müssen.
Damit kann der Zoll anhand einer Risikoanalyse nahezu in Echtzeit einschätzen, wie die angemeldete Sendung sicherheitstechnisch zu behandeln ist.

In den meisten Fällen ist der Beförderer für die korrekte elektronische Übermittlung der geforderten Daten an die für den Eingang der Waren in die EU zuständige Grenzkontrollstelle verantwortlich. Verstöße oder Verfahrensfehler können kostspielige Lieferverzögerungen zur Folge haben.

Nach Feststellung von Kewill scheint sich der Markt auf eine Verschiebung des Einführungstermins oder Nachsicht der Zollbehörden beim offiziellen ICS-Start zu verlassen und trifft nicht die nötigen Vorbereitungen, um ab dem ersten Tag für das neue System gerüstet zu sein. Kewill geht davon aus, dass sich die Behörden insbesondere aufgrund der Anfang des Monats vereitelten Luftfracht-Bombenanschläge wahrscheinlich streng an die ICS-Vorgaben halten werden. Sofortiges Handeln ist deshalb unerlässlich, um zum Einführungstermin alle Anforderungen zu erfüllen.

Wolfgang Schwab, Chief Strategy Officer Customs von Kewill: „ICS verändert die EU-Zollkontrollen erheblich, und es geht keineswegs um eine freiwillige Einhaltung der neuen Vorschriften. Wer Güter liefert und meint, auch weiterhin am Bestimmungsort eine Ladeliste übergeben zu können, wird ebenso unangenehm überrascht sein wie seine Kunden, die mit Transportunterbrechungen dafür bezahlen müssen. Es mag mühselig erscheinen, alle ICS-Anforderungen zu erfüllen, doch eine integrierte Zolllösung wie Kewill CustomsXchange zur nahtlosen Bearbeitung elektronischer Zollanmeldungen durch lokale Zollanwendungen und örtlich ansässiger Experten reduziert den Aufwand erheblich.“

Quelle: Kewill GmbH

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