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Industrie zu 3. Piste: Richtige Entscheidung für Beschäftigung und Standort

„Als richtigen und wichtigen Schritt für Österreich sowie die Menschen und Unternehmen, die hier wettbewerbsfähig und erfolgreich arbeiten möchten“ bezeichnete der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, die am heutigen Mittwoch getroffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) für den Bau der dritten Piste am Flughafen Schwechat.

Die Industrie sieht sich damit erneut in ihrer frühzeitigen und grundlegenden Kritik am ursprünglichen Urteil auf voller Linie bestätigt. „Umso wichtiger ist es nun im Sinne von mehr Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen, dass dieses wichtige Infrastruktur- und Zukunftsprojekt endlich umgesetzt werden kann“.

In diesem Zusammenhang betonte der IV-Generalsekretär einmal mehr, wie wichtig die von der Bundesregierung vorgesehene Aufnahme der Staatszielbestimmung ‚Wirtschaftsstandort‘ in die Verfassung sowie der Beschluss für ein Standortentwicklungsgesetz seien. „Ein Wirtschaftsstandort lebt von Investitionen in seine Infrastruktur und der dafür erforderlichen Planungssicherheit für Unternehmen. Wenn diese nicht gegeben sind, wird das schnell zum Hemmschuh für Investitionen und vor allem für die damit verbundenen Arbeitsplätze“, so Neumayer abschließend.

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