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Kärntner Sturm gegen geplantes Lkw-Fahrverbot

Damit Touristen und der Pkw-Verkehr zum Wochenende hin flüssiger fahren können, soll demnächst eine Verordnung des Bundes in Kraft treten, die auf der Tauernautobahn A10 in Salzburg ein zeitweises Fahrverbot für den Schwerverkehr vorsieht. Das Verbot soll von Ende Jänner bis zum Osterwochenende Ende März für Lkw über 7,5 Tonnen gelten, jeweils Freitag von 13.00 bis 19.00. Zudem soll der Beginn des Wochenendfahrverbotes am Samstag von 15.00 Uhr auf 7.00 Uhr vorgezogen werden.

Diese Pläne stoßen bei den Wirtschaftstreibenden im benachbarten Bundesland Kärnten auf massiven Widerstand. „Die Situation war schon bisher für unsere Transportunternehmen, aber auch für das Gewerbe und Handwerk im Regionalverkehr sowie für den Tourismus aufgrund der Stausituation, nicht einfach. Aber die gesamte Kärntner Wirtschaft neun Wochen lang über das ganze Wochenende willkürlich nicht nur von Salzburg, sondern von ganz Mitteleuropa abzuschneiden, werden wir keinesfalls hinnehmen“, kritisiert der Kärntner Wirtschaftskammer-Obmann Jürgen Mandl: „Wir lassen uns nicht einsperren!“

Das Fahrverbot bedeute, dass die Lkw von Kärntner Unternehmen schon am Freitagnachmittag – mit Ausnahme der Nacht zwischen Freitag, 19.00 Uhr, und Samstag, 7.00 Uhr – das Land Richtung Norden nicht mehr verlassen könnten. Darüber hinaus würden die Lkw – samt Fahrer – auf dem Rückweg auch nicht mehr heimkommen.

Abgesehen von massiven regionalwirtschaftlichen Behinderungen und offenen Versorgungsfragen für den Tourismus handle es sich bei der Tauernautobahn um einen der wichtigsten Transitübergänge der Alpen, weshalb die tagelange Sperre einer solchen wirtschaftlichen Hauptschlagader für den Transitverkehr eventuell nicht mit dem EU-Grundsatz des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen sei, macht Jürgen Mandl aufmerksam.

So würden beispielsweise Just-in-time-Lieferungen für die deutsche Industrie aus dem Süden, aber auch aus dem Norden für den oberitalienischen Raum massiv erschwert. Die Wirtschaftskammer Kärnten hat deshalb gemeinsam mit dem New-Alpe-Adria Network of Chambers (NAAN, einem Zusammenschluss der Wirtschafts-, Gewerbe- und Handwerkskammern des Alpen-Adria Raums) eine eingehende EU-rechtliche Überprüfung angekündigt.

www.wkk.or.at

Quelle: OEVZ

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