Kewill-Versandsoftware für verbrauchsteuerpflichtige Waren

Neues IT-System „EMCS“ überwacht ab April 2010 die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

 

Die Papierabfertigung bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Güter unter Steueraussetzung gehört bald der Vergangenheit an. Hierauf weist die Supply-Chain- und Zollsoftware-Spezialistin Kewill GmbH hin. Der Versand von Alkohol, Tabak, Mineralöl & Co. könne in Deutschland schon ab 1. April 2010 in einer kurzen Übergangsphase mit dem elektronischen Verfahren „Excise Movement and Control System“ (EMCS) abgewickelt werden. Elektronisch eröffnete EMCS-Verfahren müssen ab diesem Zeitpunkt sogar bereits elektronisch beendet werden. Neun Monate später werde die elektronische innergemeinschaftliche Abfertigung obligatorisch. Das Begleitende Verwaltungsdokument (BVD) ist dann laut Kewill passé und herkömmliche Zollstempel müssen bei der EU-weiten Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Gütern unter Steueraussetzung dem fälschungssicheren IT-System EMCS weichen. Mit der Einführung von EMCS soll nach Mitteilung des Softwareunternehmens unter anderem der aktuell massive Steuerbetrug gestoppt und schmerzhafte Verluste der Sicherheitsleistungen vermieden werden. Generell bestehe mit EMCS die Möglichkeit einer schnelleren Abfertigung.

 

Von der Neuregelung betroffen seien sowohl Güter, die ohne Abführung der Verbrauchsteuer bei Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden seien, als auch innerhalb der EU produzierte Waren, sofern noch keine Verbrauchsteuer abgeführt wurde. Bei EMCS handelt es sich nicht um ein Zollverfahren, auch wenn die Kontrolle durch die Zollverwaltung erfolgt.

 

Für die komfortable elektronische Abwicklung derartiger Transporte biete Kewill die zertifizierte Softwarelösung Zabis-EMCS, die auf einer aktuellen Marktumfrage basiere. Mit Hilfe dieser Software könnten EMCS-Vorgänge schnell und sicher abgewickelt und interne Planungsprozesse optimiert werden. Eine unnötig lange Liquiditätsbelastung durch die Sicherheitsleistung werde vermieden, ebenso wie das hohe Verlustrisiko dieser Sicherheit, zum Beispiel verursacht durch Betrug. An der Marktumfrage könnten Interessierte unter www.kewill.de/emcs teilnehmen.

 

Trotz umfangreicher Überwachungsmaßnahmen häufen sich nach Behördenangaben im Papierverfahren die Betrugsfälle und als Folge umfangreiche Steuerausfälle. Diese Veruntreuungsfälle betreffen nicht nur den Fiskus, sondern auch die jeweiligen Garantiegeber. Insbesondere hochgradig steuerpflichtige Tabakwaren und Alkoholika würden vermehrt mit gefälschten Stempeln aus der EU exportiert und seien danach nicht mehr auffindbar.

 

Die in Deutschland am 1. April 2010 erfolgende Aufnahme des EMCS-Betriebs mit der Bestimmungsstellenfunktionalität basiert gemäß Kewill auf einer neuen Verbrauchsteuersystemrichtlinie. Mit der Entscheidung 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 16. Juni 2003 sei die Rechtsgrundlage für die Entwicklung des EMCS geschaffen worden.

 

Quelle: Kewill GmbH

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