Lkw-Kartell: BGL und Mitgliedsverbände streben die Bündelung von über 100.000 Lkw zur Schadensdurchsetzung an

BGL: LogoDer Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und seine Mitgliedsverbände streben für das Vorgehen gegen das Kartell der Lkw-Hersteller die Bündelung von über 100.000 Lkw über das sogenannte „Abtretungsmodell“ an. Die Financialright GmbH managt das Projekt in enger Abstimmung mit dem BGL und wird hierbei von internationalen Kartellrechts-Experten und einem Prozesskostenfinanzierer unterstützt. Es soll sich laut BGL um eine ganzheitliche Lösung handeln, die für die teilnehmenden Transportunternehmen und Speditionen attraktive Konditionen ohne Teilnahmegebühren und ohne Prozesskostenrisiken bieten.

Interessierte Unternehmen, die beim Kauf oder Leasing von Lkw und Sattelzugmaschinen über sechs Tonnen Nutzlast im Zeitraum von 1997 bis 2011 aufgrund der Kartellabsprachen zwischen den Lkw-Herstellern vermutlich zu hohe Preise oder Leasing-Raten gezahlt haben, können ihre Ansprüche ohne Teilnahmegebühren auf der Website www.truck-damages.de geltend machen.

Die angebotene Lösung ist sowohl für Mitgliedsunternehmen der BGL-Landesverbände als auch für Nichtmitglieder offen. Verbandsmitglieder zahlen allerdings im Erfolgsfall eine deutlich niedrigere Erfolgsprovision von der noch zu erstreitenden Schadensersatzsumme. Dafür übernimmt der Rechtsdienstleister alle Kosten des Rechtstreits und trägt das volle Prozesskostenrisiko. Dies bedeutet, dass teilnehmende Unternehmen nicht in Vorlage treten müssen und auch keine Gerichts-, Anwalts- oder Gutachtenkosten zu tragen haben.

So funktioniert das Modell: Vom Kartell betroffene Unternehmen treten ihre Schadensersatzansprüche an den Rechtsdienstleister Financialright ab. Dieser bündelt die von den Unternehmen einzugebenden Daten und bereitet diese auf. Aufgrund dieser Daten wird ein Gutachten zur Schadenshöhe erstellt. Außergerichtlich und gerichtlich wird die Financialright rechtlich durch Hausfeld, einer Kanzlei für die Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen, vertreten. Dies bedeutet, dass der Unternehmer gegenüber den Kartellanten nicht direkt in Erscheinung tritt, also weder selbst mit den Kartellanten verhandeln noch diese gegebenenfalls verklagen muss. Darüber hinaus arbeitet die Financialright mit dem kapitalstarken internationalen Prozessfinanzierer Burford Capital zusammen, der das Angebot des Rechtsdienstleisters finanziell trägt. So ist sichergestellt, dass den teilnehmenden Transportunternehmen und Speditionen kein Prozesskostenrisiko droht und keinerlei Vorauszahlungen gefordert werden.

Prof. Dr. Engelhardt, BGL erklärte dazu: „Wir begrüßen es außerordentlich, dass wir mit Financialright GmbH, der Kanzlei Hausfeld und Burford Capital Partner gefunden haben, die es unseren Mitgliedsunternehmen ermöglichen, ihre Ansprüche in einer starken Gemeinschaft vertreten zu lassen.“

Quelle + Bildquelle: BGL

 

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