Luftfracht: Zufall bleibt reglementierter Beauftragter

Der Bescheid des Luftfahrtbundesamts ist wirksam zum 11. Februar 2013. Er wurde nach einer behördlichen Validierung des Sicherheitskonzepts in den beiden Niederlassungen ausgestellt. Dann wird auch der Status des Unternehmens in der EU-Datenbank aktualisiert. 
 
Für die Kunden des mittelständischen Speditions- und Logistikdienstleisters besteht damit weiterhin die Möglichkeit, Luftfrachten mit vereinfachter Sicherheitsprozedur als "sicher" versenden zu können. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Unternehmen selbst über den Status eines "bekannten Versenders" verfügen. Ab dem 25. März muss dieser vom Luftfahrtbundesamt nach einer Überprüfung des dafür vorgeschriebenen Sicherheitskonzepts erteilt worden sein. Bis dahin können auch bekannte Versender ohne behördliche Zulassung noch sichere Luftfrachten aufgeben. 
 
"Wer jetzt schon absehen kann, dass er bis dahin seine behördliche Zulassung nicht erhalten wird, muss prüfen, wie er seine Luftfrachten dann versenden kann", rät Mechthild Brandner, Bereichsleiterin Luftfracht bei Zufall Fulda. "Es gibt verschiedene Wege, die notwendigen Sicherheitskontrollen unkompliziert durchzuführen." 
 
So arbeitet die Zufall logistics group beispielsweise mit Partnern zusammen, die – je nach Art der Güter – mit Ansichtskontrolle, Röntgen und Sniffen alle behördlich akzeptierten Kontrollarten vornehmen. "Dadurch lässt sich verhindern, dass Frachten in der Sicherheitswarteschlange am Flughafen hängenbleiben", erklärt Mechthild Brandner.

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com

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