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Mit 1. September startet verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Kantinen

Der Skandal um die Salmonellen in polnischem Geflügelfleisch hat die öffentliche Debatte um die Kennzeichnung von Lebensmitteln erneut entfacht – just im Vorfeld der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, die mit 1. September in Österreich in Kraft tritt.

Damit muss künftig in öffentlichen und privaten Kantinen sowie in Großküchen angegeben werden, woher Fleisch, Milchprodukte und Eiprodukte stammen. Für VIER PFOTEN ist damit zwar ein Schritt in die richtige Richtung getan, allerdings lässt laut der Tierschutzorganisation die notwendige umfassende Kennzeichnung nach wie vor auf sich warten. Denn die Gastronomie ist weiterhin von der Verpflichtung ausgenommen.

Leider wurde die Chance nicht genutzt, tatsächlich Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen. Lediglich bei freiwilliger Kennzeichnung müssen Gastronom:innen belegen können, dass die Angaben stimmen. Da hat sich leider die mächtige Gastro-Lobby durchgesetzt. Es ist wirklich nicht einzusehen, warum die Gastronomie ihre angebotenen Speisen nicht kennzeichnen muss, während Kantinen dazu verpflichtet werden. Schließlich werden 1,3 Millionen Speisen täglich in Gasthäusern und Restaurants serviert. Wir haben doch das Recht zu wissen, was auf unseren Tellern landet“, sagt VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.

Allerdings lassen die ab 1. September geltenden Kennzeichnungsbestimmungen auch zu wünschen übrig: So können Kantinen statt der Ausweisung der Herkunft für jede Speise auch eine jährliche generelle Kennzeichnung durchführen, aufgeschlüsselt nach Prozenten der Herkunftsländer. Beispielsweise könnte dann einfach nur angeführt werden, dass 30 Prozent des angebotenen Fleisches aus Österreich, 40 Prozent aus EU-Ländern und 30 Prozent aus Ländern außerhalb der EU stammen. „Damit wissen die Konsument:innen erst recht wieder nicht, woher das Schnitzel auf ihrem Teller stammt. Schließlich sind die Haltungsbedingungen auch in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich, wie auch kürzlich der Skandal um Salmonellen im Kebap-Geflügelfleisch gezeigt hat“, so Weissenböck.

Ebenso problematisch: Wenn bei Zutaten in Speisen keine gesicherten Daten über die Herkunft vorliegen (beispielsweise bei vorpaniertem Fertigschnitzel oder unverpackt verkauftem Frischfleisch), besteht „im Einzelfall die Möglichkeit auf die Angabe „Herkunft unbekannt“ zurückzugreifen“. „Diese schwammige Regelung ist besonders absurd und öffnet Schlupflöchern für Betriebe natürlich Tür und Tor“, sagt Weissenböck.

Ein großes Fragezeichen bleibt außerdem bei verarbeiteten Produkten wie z.B. Wurst. Weissenböck: „Wird hier gekennzeichnet oder nicht? Schließlich machen verarbeitete Produkte einen großen Anteil an der Verpflegung aus. Hier fordern wir noch Aufklärung von Seiten der Ministerien, denn aus der Verordnung geht dies nicht klar hervor.“

Eine reine Herkunftskennzeichnung ist laut Weissenböck im Übrigen auch absolut nicht ausreichend. „Was interessiert die Konsument:innen bei tierischen Nahrungsmitteln? Sie wollen in erster Linie wissen, wie das Tier dahinter gehalten wurde! Daher führt einfach kein Weg an einer Haltungskennzeichnung, zusätzlich zur Kennzeichnung nach Herkunft, vorbei. Auch in Österreich haben wir große Probleme in der Tierhaltung. Eine Herkunft aus Österreich garantiert keine gute Tierhaltung. Nur eine Kennzeichnung nach Herkunft UND Haltung in allen Bereichen schafft umfassende Transparenz für die Konsument:innen.“

Rückfragehinweis:
Mag. Elisabeth Penz
Press Office Austria
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
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Quelle: APA / OTS

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