Netznutzungspläne sollen garantierte Gütertrassen sicherstellen

Im Gastreferat der Jubiläums-Veranstaltung unterstrich der Direktor des Bundesamtes für Verkehr BAV, Peter Füglistaler, vor den versammelten Vertretern aus Politik und Wirtschaft, dass der Wagenladungsverkehr das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft im Bahngüterverkehr sei. Im Import/Export diene der Schienengüterverkehr der Landesversorgung und der Export-Wirtschaft. Bei der künftigen Entwicklung des Schienengüterverkehrs sieht der BAV-Direktor die Investitionssicherheit im System als die Herausforderung.
 
In seinem Gastreferat an der Jubiläums-Generalversammlung des VAP erinnerte Peter Füg-listaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr BAV, die zahlreich anwesenden Vertreter der verladenden Wirtschaft daran, dass die Bahn wegen den Gütern gebaut worden sei. Bis 1970 seien die Schweizer Bahnen als Güterbahnen empfunden worden, seit Bahn 2000 zu-nehmend als Personenbahn.
 
Mit der Verlagerungspolitik und der Konzentration auf die NEAT setzte man den Schienengü-terverkehr mit dem Nord-Südverkehr gleich und der Güterverkehr in der Fläche habe an Aufmerksamkeit verloren. Der Binnengüterverkehr auf der Schiene sei indessen ein wesent-licher Teil der nationalen Logistik. Im Import/Export diene er der Sicherung der Landesver-sorgung und der Export-Wirtschaft. Im Schweizer Güterverkehr liege die durchschnittliche Transportdistanz bei 100 bis 140 Kilometer. Die EU plane die Verlagerung auf die Schiene für Verkehre über 300 Kilometer. Im Inland sei der Wagenladungsverkehr immer noch die dominierende Verkehrsart. International hingegen habe der kombinierte Verkehr den Wagen-ladungsverkehr abgelöst, hielt Füglistaler fest.
 
Bei der künftigen Entwicklung des Schienengüterverkehrs sieht der BAV-Direktor die Investi-tionssicherheit im System als die Herausforderung. Bei der Erarbeitung des vom VAP ge-wünschten und vom Parlament beschlossenen Konzeptes für die künftige Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche werde die verladende Wirtschaft miteinbezogen.
 
Dabei stünden Fragen zur Diskussion wie der Parameter einer flächendeckenden Versorgung, Organisationsformen, Höhe und Art der finanziellen Förderung sowie Stärkung des Güterverkehrs bei der Nutzung des Schienennetzes. Als mögliche Antworten nannte Füg-listaler, dass es keinen Verlagerungsauftrag geben könnte, der Binnengüterverkehr dort ge-fördert werde, wo er seine Vorteile ausspielen könne und die Kantone könnten (mit Beteili-gung des Bundes) aus regionalpolitischen Überlegungen zusätzliche Angebote bestellen. Bei neuen Organisationsformen müssten Wettbewerb und Eigenwirtschaftlichkeit als Grundpfei-ler erhalten bleiben. Einem Systemführer mit klaren Rechten und Pflichten stünde die Markt-öffnung gegenüber, so der BAV-Direktor.
 
Über eine allfällige Neupositionierung von SBB Cargo entschieden Eigener und Geschäftslei-tung SBB, stellte Füglistaler klar. Bei der finanziellen Förderung könne er sich einen schritt-weisen Abbau der Betriebsbeiträge vorstellen.
 
Die Förderung von Wagenladungsverkehr und Kombi-Verkehr müssten harmonisiert werden, Beiträge für Terminals und Anschlussgleise weiterhin möglich sein. Sicher gebe es keine zusätzlichen Mittel. Im Rahmen der Erarbeitung von Netznutzungsplänen müssten garantierte Trassen für den Güterverkehr sichergestellt und ein institutionalisierter Planungsprozess mit allen wichtigen Akteuren im Güterverkehr in Gang gesetzt werden.

Quelle: cargorail.ch

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