Neue EU-Vorschrift für Handgepäck in Kraft


Mit 6. November 2006 tritt eine neue EU-Verordnung  betreffend der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie der erlaubten Handgepäcksgröße in Kraft.

Auf allen Flügen, die von Flughäfen im EU-Raum sowie, Norwegen, Schweiz und Island abheben, wird die Mitnahme von Flüssigkeiten pro Passagier stark limitiert.   Passagiere werden daher gebeten, folgendes zu beachten:

Flüssigkeiten, Cremen, Pasten, Gels, Sprays, Lebensmittel etc. dürfen die Maximalgrenze von 100ml pro Verpackung nicht überschreiten und müssen zusammen in einem 1 Liter großen, durchsichtigen wiederverschließbaren Plastiksack transportiert werden. Der Plastiksack muss verschlossen und getrennt vom Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle gebracht und vorgezeigt werden. Pro Passagier und Ticket darf nur ein Plastiksack mitgenommen werden, der die 1 Liter Größe nicht überschreiten darf. Der Plastiksack dient als Maßeinheit und darf nach der Sicherheitskontrolle geöffnet werden.
 
Medikamente, Baby- und Spezialnahrung (ärztliche Diätnahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Für Arzneimittel und Diätprodukte müssen Passagiere künftig eine ärztliche Bestätigung oder ein Rezept auf ihren Namen mitführen.

Artikel, die am Flughafen Wien im Transit (nach der Bordkartenkontrolle) und anderen EU-Flughäfen oder an Bord von EU-Fluglinien erworben werden, sind von mengenmäßigen Beschränkungen ausgenommen. Sie werden in spezielle Beutel eingepackt und versiegelt. Sie dürfen während der gesamten Reise nicht geöffnet werden. Zusätzlich muss der gut sichtbare Kassabon Örtlichkeit des Kaufes und Uhrzeit ausweisen.

Um Verzögerungen so kurz als möglich zu halten, werden die Passagiere gebeten, bereits zu Hause die vorschriftskonforme Verpackung der Flüssigkeiten vorzubereiten. In den ersten Wochen nach Einführung der EU-Verordnung ist es zweckmäßig, dass Reisende bereits eine Stunde früher am Flughafen eintreffen. 

Innerhalb der ersten Wochen wird der Flughafen Wien in Zusammenarbeit mit der AUA einige tausend „Notbeutel“ zur Verfügung stellen. Zusätzlich werden fünf Umpackstationen am Flughafen Wien eingerichtet. Sie befinden sich sowohl im öffentlichen Bereich als auch im Terminal. 

Neben der Mitnahme von Flüssigkeiten wird auch die zulässige Handgepäcksgröße auf 56 x 45 x 25 cm beschränkt. Dafür ist allerdings eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen.

Eigens dafür abgestellte Kontrollorgane werden die Passagiere mit Handzetteln und Plakaten auf die neuen Maßnahmen aufmerksam machen. Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne:

Michael Kochwalter  (+43-1-) 7007-22300
Mag. Brigitta Pongratz  (+43-1-) 7007-23000 


Birgit Fehsler
Externe Kommunikation 
Flughafen Wien AG
A-1300 Wien-Flughafen
Tel. +43-1-7007-22254
Fax. +43-1-7007-23805
Email: b.fehsler@viennaairport.com

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar