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Neue europäische Postnormen für den digitalen Datenaustausch zu Warensendungen

Als Reaktion auf die fortschreitende Digitalisierung des internationalen E-Commerce hat die Europäische Kommission im Januar 2023 die Entwicklung einer Reihe europäischer Standards für die weitere Digitalisierung von Postdiensten (inkl. der Kurier-, Express und Paketzustelldienste) in Auftrag gegeben.

Redaktion: Walter Trezek

Die Europäische Union definiert den „Postsektor“ im weitesten Sinne. Folglich wirken sich harmonisierte Standards im europäischen Postsektor nicht nur auf die traditionellen nationalen Postdienste, die sogenannten benannten Postbetreiber aus, sondern auch auf Kurier-, Express-, Paket- und nicht benannte Postbetreiber, des Weiteren auch auf die zahlreichen in dieser Branche, entlang der Wertschöpfungskette tätigen Dienstleister. Das Ziel der Europäischen Kommission besteht darin, einen wirklich abgestimmten und interoperablen europäischen Postsektor zu schaffen.,Da die logistic-natives die Veränderungen der Branche durch die Mitglieder & Verbandsexperten (hier CLS- Commerce-Logistics Specialists) aktiv mitgestalten, werden wir uns im Folgenden einige Teile genauer anschauen.

Teil 1: “digitale Identifikation von Postbetreibern / Betreiberkennung”

Schritt 1: Ein Mandat zur Normung der „digitalen Identifizierung von Postbetreibern“, oder der „digitalen Betreiberkennung“ wurde von der Kommission in einem Standardisierungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung (CEN) vergeben. Ein klarer und international gültiger Standard zur digitalen Identifizierung von Akteuren in internationalen Lieferketten ist eine Grundvoraussetzung nicht nur für Transport und Logistik, sondern auch für Zoll, Mehrwertsteuer und andere daraus abgeleitete Themen wie Produktsicherheit, Nachhaltigkeit, Abfallentsorgung, etc.

In der globalen Postbranche (einschließlich Kurier-, Express- und Paketdienstleistern) ist für alle grenzüberschreitenden Sendungen, die Waren enthalten, ein Datenvorabaustausch (EAD) auf Sendungsebene vorgeschrieben. Daher müssen alle am grenzüberschreitenden Austausch beteiligten Parteien klar und eindeutig identifiziert werden.

Dies lässt sich am besten mit einem harmonisierten System von Identifikationscodes erreichen, die mit einer Datenbank mit entsprechenden Betreiberkennungen verknüpft sind und auf die alle autorisierten Benutzer zugreifen können. Schon heute betreibt und verwaltet der Weltpostverein (UPU) ein weltweites System, dass die digitale Kennung der Postbetreiber gewährleistet. Benannte nationale Postbetreiber, aber auch deren Lieferkettenpartner nutzen diese Betreiberkennungen innerhalb des Vorabdatenaustausches. Allerdings sind diese Betreiberkennungen derzeit nicht für alle Akteure des Postsektors gleichermaßen zugänglich.

Das Europäische Komitee für Normung (CEN) wird in Zusammenarbeit mit der UPU ein komplementäres System eindeutiger digitaler Identifikatoren für Post-, Kurier-, Express- und Paketbetreiber, sowie für Unternehmen entwickeln, die innerhalb der Lieferkette mit den Zustellbetreibern interagieren. Solche Betreiberkennungen werden alle an der Lieferung beteiligten Parteien identifizieren. Sie werden sicherstellen, dass jede Kennung weltweit eindeutig bleibt, und die Rolle, die jede identifizierte Partei spielt, klar ausgewiesen ist. Der Standard wird die digital gestützte Erbringung von Diensten und deren Interoperabilität erleichtern, insbesondere auch für zuständige Behörden in den Bereichen Transportsicherheit, Produktsicherheit und Fragen der Nachhaltigkeit.

Teil 2: „Postal registered Email“

Eine wichtige Grundlage für die fortschreitende Digitalisierung des europäischen Zustellsektors ist die „eDelivery-Initiative“ der EU-Kommission. „eDelivery“ vereint „eInvoicing“, „eSignature“ und „eID“ als die wichtigsten Bausteine von „Digital-Europe“.

„eDelivery“ stellt auf Basis von nachrichtentechnischen Datenaustausch Normen, installierbare Software und die damit verbundene Austauschnormen für die Logistik und den Postsektor bereit, wobei die spezifizierten Systeme zum Teil bereits für das Import-Kontrol-System2 im Einsatz sind.

Im Auftrag der EU-Kommission sind bestehende Standards für die sichere Dokumenten-kommunikation im B2B-Bereich, an die Zustellung von B2C-Lieferungen (E-Commerce) anzupassen. Diese Weiterentwicklung der sicheren digitalen Geschäftskommunikation wird in enger Abstimmung mit ETSI (European Telecommunications Standards Institute) und dem Weltpostverein (UPU) weltweit durchgeführt, um den sicheren Austausch von E-Dokumenten im Voraus für jede Lieferung von B2C-Lieferungen mit Einzelwaren zu etablieren. Aus diesem Grund wurde CEN/TC 331 (Postdienste), Arbeitsgruppe 2 (Neue digitale Postdienste), mit der Überarbeitung des technischen Standards TS 16326 „Postal Registered Electronic Mail“ (PReM) beauftragt. PReM ist die funktionale Spezifikation eines sicheren elektronischen Postdienstes – ein vertrauenswürdiger und zertifizierter elektronischer Postaustausch zwischen Absender, Postbetreibern und Adressaten/Postempfänger.

Normenkonformer Austausch von eDokumenten um Datenschutz und Authentizität des Inhaltes zu sichern.
Die EU arbeitet intensiv daran, die gesamte Kommunikation im Post- und Logistiksektor zu sichern, zu standardisieren und vollständig zu digitalisieren. Dazu gehört die Kommunikation zwischen Betreibern, ihren Dienstleistern, Kunden und zuständigen Behörden. Da der Austausch elektronischer Vorabdaten (EAD) für jede Lieferung von B2C-Lieferungen mit Waren obligatorisch wird, müssen die zugehörigen E-Dokumente den globalen Nachrichtenstandards entsprechen.

Die neuen EU-Zoll-, Mehrwertsteuerpakete und elektronischen Fracht- und Transportsysteme (eFTI-Verordnung (2020/1056)) können nur dann vollständig umgesetzt werden, wenn die entsprechenden Nachrichtenübermittlungsstandards in Europa und weltweit vorhanden sind. Dies ist die Aufgabe von CEN, ETSI und der UPU unter Einbeziehung der breiteren Akteure des Postsektors.

Teil 3: Vollständig digitale und harmonisierte, postalische Transportdokumente

Der elektronische Vorabdatenaustausch (EAD) für Post-, Kurier-, Express- und Paketsendungen auf Sendungsebene ist von unterschiedlichen Rechts- und Regulierungsbehörden vorgegeben – aber (noch) nicht harmonisiert.

Weltweit seit 1. Januar 2021: Der Weltpostverein (UPU) macht den digitalen Vorabdatenaustausch für alle Postsendungen, die Waren oder Güter enthalten, die innerhalb des globalen UPU-Netzwerks ausgetauscht werden, verbindlich.

EU seit 1. Juli 2021: Das EU Mehrwertsteuer Ecommerce Paket schreibt vor, dass alle Betreiber, die B2C-Sendungen in die EU importieren, vor dem Import, Daten zu jeder Warensendung mit den Behörden in der EU austauschen müssen. Zudem verlangt seit 2023 das EU-Importkontrollsystem 2 (ICS2), dass Vorabdaten auf Einzelwarensendungsebene angemeldet werden müssen, die aus Transportsicherheitsgründen analysiert werden, wenn Luftfracht in die EU genutzt wird. 2024 wird das System auf alle Verkehrsträger ausgeweitet.

EU ab 2026: Das elektronische Fracht- und Transportinformationssystem (eFTI) der EU verlangt von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, elektronische Plattformen für die Vorab-Einreichung von Fracht- und Transportdokumenten für alle Transportmodalitäten bereitzustellen.

Unterschiedliche Vorschriften haben zu unterschiedlichen Datenmodellen und Datenelementdefinitionen geführt. Bei Steigenden Sendungsmengen im In- und Ausland muss eine durchgängige Interoperabilität der Lieferkette geschaffen werden. Die notwendige Harmonisierung kann durch die Zuordnung der obligatorischen Datenelemente, die Schaffung eines gemeinsamen Interoperabilitätsschemas und gemeinsamer Definitionen für die Ende-zu-Ende Lieferkette erreicht werden.

Normungsmandat: „Digitalisierung von Postbeförderungsdokumenten und deren Harmonisierung“

Ziel des Arbeitsinhaltes ist die Definition der:

Durchgängigkeit harmonisierter Daten für die Lieferung von Handelswaren und Gütern im Einzelhandel;
Kommunikation und des Austausches von Dokumenten zwischen Logistikunternehmen, Lieferanten, Kunden und zuständigen Behörden (für rechtliche und behördliche Aufsicht, Zoll- und Einfuhrabgabenmanagement, Transportsicherheit und Produktsicherheit); und Berücksichtigung der Konformität mit dem gemeinsamen EU-Transportdatenmodell, dem EU-Zolldatenmodell und dem UPU/WCO globalen Postdatenmodel. CEN/TC331 (Postdienste), Arbeitsgruppe 2 (Neue digitale Postdienste) ist für die ober beschriebenen 3 neuen Arbeitsinhalte verantwortlich. Die Vorschläge für die neuen Arbeitsinhalte werden an alle CEN-Experten gesendet, die in den nationalen Normungsgremien arbeiten, in Österreich an Austrian Standards. (RED)

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 5/2023

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