Neue Incoterms ab 1. Jänner 2011

Internationale Handelskammer (ICC) vereinfacht mit neuen Incoterms die Anwendung der Käufer- und Verkäuferpflichten

Auf die am 1. Jänner 2011 in Kraft tretende überarbeitete Fassung der Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) weist die Transport- und Logistikgruppe DB Schenker in einem Schreiben an ihre Kunden hin. Mit der Neuveröffentlichung strebt die ICC nach eigenem Bekunden eine vereinfachte Anwendung und eine nutzerfreundliche Sprache an. Von den bisher 13 Klauseln entfallen vier; zwei neue kommen hinzu.

In der neuen Fassung  sind die Incoterms nach Transportarten gegliedert. In einer Presseaussendung der ICC heißt es hierzu: „„Zum einen gibt es Klauseln, die für jede Transportart – zu Land, Luft und Wasser – und den multimodalen Transport konzipiert sind. Diese Klauseln empfehlen sich insbesondere für den Containertransport. Zum anderen gibt es Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport verfasst wurden und für konventionelle Fracht geeignet sind.“

Die Incoterms (International Commercial Terms) wurden erstmals 1936 herausgegeben. Sie regeln die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten bei nationalen und vor allem bei internationalen Handelsbeziehungen. Dabei geht es auch um die Verteilung von Transportkosten, den Gefahrenübergang sowie um weitere Details der Geschäftsabwicklung. Durch Eindeutigkeit und Klarheit bei der Vertragsgestaltung will die ICC die Geschäftspartner von vornherein vor Rechtsstreitigkeiten bewahren. Die Incoterms werden auf internationaler Ebene allgemein anerkannt – einen Gesetzstatus besitzen sie allerdings nicht.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung  
Portal:  www.logistik-express.com

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