Neue Softwarelösung der AEB hilft Exporteuren, mit Präferenzrecht Zoll zu sparen

Exportierende und importierende Unternehmen können Präferenzabkommen zwischen der EU und anderen Ländern nutzen, um ihre Produkte auf ausländischen Märkten günstiger anzubieten und damit konkurrenzfähig zu bleiben. Doch vielen sind die Regeln zu komplex und der Aufwand zu hoch, um sich damit zu befassen. Hilfe im Präferenzdschungel bietet das Stuttgarter Softwareunternehmen AEB, das eine neue Software zur automatischen Präferenzkalkulation entwickelt hat. Außerdem informiert die AEB in einem Hörbuch über Vorteile und Risiken des Präferenzrechts.

Präferenzabkommen ermöglichen es dem Importeur im jeweiligen Land, weniger oder gar keinen Zoll zu zahlen. Davon profitiert auch das exportierende Unternehmen, kann es doch seine Produkte durch die Zollersparnis am ausländischen Markt günstiger anbieten – ein deutlicher Wettbewerbsvorteil.

Wer mit Präferenznachweis versenden will, muss nachweisen können, dass die Ware ein „Ursprungserzeugnis“ der EU ist. In unserer globalisierten Welt ist aber genau das schwierig geworden. Die Einzelteile eines Produktes werden oft  rund um den Globus gefertigt. Bis ein T-Shirt beim Händler im Regal liegt, hat es viele Stationen hinter sich. Aber wie lässt sich der „Ursprung“ feststellen, wenn die Baumwolle aus Virginia stammt, das T-Shirt in der Türkei zusammengenäht und in Deutschland ein Motiv aufgedruckt wird?

„Bei der Berechnung des Ursprungs spielen der Verkaufspreis des fertigen Produkts und der Anteil der in Drittländern gefertigten Teile eine Rolle sowie deren Einreihung in das Warenverzeichnis. Die in den Präferenzabkommen festgelegten Listenregeln müssen genau angewendet werden – ohne IT-Unterstützung ein aufwändiges und diffiziles Unterfangen,“ meint AEB-Außenwirtschaftsexperte Dr. Ulrich Lison.

ASSIST4 WuP: Neue Lösung zur automatisierten Präferenzkalkulation
Praktische Hilfe bietet AEBs Softwarelösung ASSIST4 WuP, die ermittelt, ob das hergestellte Produkt als Ursprungserzeugnis gilt. Für die Berechnung werden die Listenregeln der Präferenzabkommen herangezogen und Wert, Präferenzstatus und die Einreihung der Vormaterialien berücksichtigt.

ASSIST4 WuP unterstützt Unternehmen dabei,

  den Ursprung zu kalkulieren bzw. zu ermitteln, ab welchem Verkaufspreis das Produkt ein EU-Ursprungserzeugnis ist.
  Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) automatisiert anzufordern und eigene LLE zu erstellen.
 Langzeit-Lieferantenerklärungen zu verwalten und Fristen zu überwachen (automatische Mahnfunktion)

Ein Datenservice stellt auf Wunsch die aktuellen Listenregeln bereit. Mit einem Plug-in bietet AEB außerdem die Integration der WuP-Funktionalitäten in SAP® an. So erhält man direkt im SAP®-System eine Präferenzauskunft und kann die Ursprungserklärung direkt auf die Rechnung drucken lassen.

AEB-Hörbuch „Präferenzrecht nutzen. Zoll sparen“
Ergänzend zu ASSIST4 WuP informiert die AEB – gemeinsam mit dem Fachmagazin LOGISTIK HEUTE – in einem Hörbuch über Vorteile und Risiken des Präferenzrechts. Das Hörbuch richtet sich an Einkäufer, Vertriebs- und Versandmitarbeiter sowie Entscheider in der Logistik und im Beschaffungsmanagement. In 67 Minuten wird erklärt, wie große Konzerne wie Audi und Electrolux, aber auch mittelständische Firmen die Abwicklung von Lieferantenerklärungen und die Ursprungskalkulation handhaben. Experten erklären, weshalb die Kommunikation zwischen Einkauf, Logistik, Export und Vertrieb so wichtig ist. Weitere Informationen, ein Online-Bestellformular sowie Hörproben gibt es unter www.aeb.de/hoerbuchwup.

Hintergrund: Präferenzabkommen
Hinter dem Präferenzrecht steckt der Wunsch, die europäische Wirtschaft zu stärken und  zugleich bestimmte Wirtschaftsräume durch den verstärkten Warenaustausch profitieren zu lassen. Zudem sollen europäische Unternehmen von der Verlagerung ihrer Beschaffung und Produktion nach Fernost abgehalten werden.

Die Europäische Gemeinschaft hat Präferenzabkommen mit vielen Staaten vereinbart, u.a. mit Südafrika, Mexiko, der Schweiz oder Südkorea. Die Zolleinsparungen sind unterschiedlich hoch, je nachdem um welche Ware es sich handelt und in welches Land exportiert wird. Führt beispielsweise ein südkoreanischer Autobauer Teile aus Deutschland ein, greift das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea und der Importeur kann das Produkt zollfrei einführen.

Zwar ist das Präferenzrecht nicht für jedes Unternehmen relevant und es besteht kein Anwendungszwang. Aber die Nutzung von Präferenzen kann sich lohnen, besonders bei hochpreisigen Produkten oder dort, wo hohe Importzölle verlangt werden, z.B. in der Textil- oder der Automobilindustrie.

Weitere Informationen: www.aeb.de/wup

AEB GmbH
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist AEB einer der führenden Anbieter für globale IT-Lösungen und Services im Supply Chain Management mit den Schwerpunkten Beschaffungs-, Lager-, Distributionslogistik, Außenwirtschaft und Risikomanagement. Mit der Logistiksuite ASSIST4 bietet AEB eine Anwendung mit durchgängiger Prozessunterstützung und vollständiger Transparenz für die Planung und Steuerung globaler Liefernetzwerke an. AEB ist ein internationales Unternehmen mit mehr als 5000 Kunden in Europa, Asien und Amerika. AEB hat ihren Hauptsitz in Stuttgart, eine Niederlassung in Soest, Geschäftsstellen in Hamburg, Düsseldorf und München sowie Tochterunternehmen in der Schweiz, Leamington Spa (UK) und Singapur.

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Homepage:            www.aeb.de

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