Neue ZA- und AEO-Bewilligung verlangt Sanktionslisten-Prüfung – AEB hat die Lösung

Bis  spätestens  Ende  2011 werden  die  Zollbehörden  alle  bestehenden Bewilligungen zum Zugelassenen Ausfuhrer („ZA“) neu bewerten.  Dies  betrifft  ca.  20.000  deutsche Unternehmen  mit  „ZA“-Status.  Der  Fragebogen,  den Unternehmen  beantworten  müssen,  ist  identisch  mit dem  Fragenkatalog  für  den  AEO  C  (Zollrechtliche Vereinfachungen).  Im  Zuge  der  Überprüfung  müssen Unternehmen darlegen, wie sie auf Dauer sicherstellen, dass Exportkontrollregeln eingehalten werden.

Firmen,  die  ihre  bestehende  Bewilligung  für  Vereinfachte  Zollverfahren  behalten  wollen  bzw.  neu beantragen,  müssen  nun  u.a.  auch  erklären,  wie  sie  den  Abgleich  mit  den  Antiterrorverordnungen garantieren.  Auch  Unternehmen,  die  den  Status  AEO  (“Authorized  Economic  Operator“  oder „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“) beantragen,  müssen  nachweisen,  dass  sie  Geschäftspartner und  Mitarbeiter  mit  den  Anhängen  der  EG-Verordnungen  881/2002  und  2580/2001  und  weiteren offiziellen Sanktionslisten abgleichen. Neu hinzugekommen ist die  EG-Verordnung 753/2011, die seit dem 1. August 2011 gilt. In dieser „Afghanistan-Verordnung“ sind nun separat die Taliban-Anhänger gelistet.  Das  ambitionierte  Ziel  der  EU-Verordnungen  ist  die  Absicherung  der  durchgängigen internationalen Lieferkette – vom Hersteller bis zum Endverbraucher – gegen Terroranschläge.

Sowohl „ZA“ als auch „AEO“ Status  erleichtert  und  beschleunigt  die  Zollabwicklung.  Zwar  ist  der „AEO“  Status  freiwillig,  doch  spätestens  Ende  2011  werden  Inhaber  vereinfachter  Verfahren, besonders  Zugelassene  Ausführer,  teilweise  die  Voraussetzungen  des  AEO  erfüllen  müssen.  Der Aufwand für die Beantragung des „ZA“ oder „AEO“ Status ist in beiden Fällen fast gleich. Wird der Status AEO F angestrebt, kommen z.T. allerdings noch Sicherheitsfragen dazu.

Ob „ZA“ oder „AEO“ – in beiden Fällen ist es sinnvoll, ein System im Einsatz zu haben, das es erlaubt, alle  Zollvorgänge  nachzuvollziehen,  Daten  zu  archivieren  und  Auswertungen  und  Statistiken  zu fahren. Speziell für die automatisierte Prüfung der Personenembargos, wie die Antiterrorverordnungen auch  genannt  werden,  bietet  AEB  mit  COMPLIANCE||XPRESS  eine  kostengünstige  On-demand Lösung an.

COMPLIANCE||XPRESS  nutzt  die  Einspareffekte  des  IT-Outsourcing  –  die  Investitionen  in Prüftechnik,  Softwarepflege,  Hardware  und  auch  für  die  Datenaktualität  werden  ausgelagert.  Der Anwender  organisiert  lediglich  die  ohnehin  erforderlichen  Maßnahmen  zur  Wahrung  der  Prozess-Sicherheit  und  -Dokumentation.  In  regelmäßigen  Abständen  übermittelt  er  den  Adressbestand  auf elektronischem  Weg  an  COMPLIANCE||XPRESS,  einen  „Web-Dienst“  (“Software-as-a-Service”) im AEB-Rechenzentrum.  Dort  findet  das  Screening  der  Adressen  auf  Übereinstimmung  mit  den veröffentlichten und verbindlichen Sanktionslisten statt.

Dr.  Ulrich  Lison, Portfoliomanager  Global  Trade  bei  AEB, sagte: „Viele  Firmen  glauben, sie  müssten sich  nicht  mit  Exportkontrolle  befassen,  weil  sie  nicht  exportieren  oder  weil  sie  nur  im  europäischen Umland  tätig  sind.  Das  aber  kann  sich  als  verhängnisvoller  Irrtum  erweisen,  denn  auf  den Personenlisten  stehen  selbst  deutsche  und  europäische  Einträge.  Die  Pflicht  zum  Sanktionslisten-Screening besteht grundsätzlich, unabhängig vom Produkt und egal, in welchem Land der Empfänger sitzt.  Händisch  ist  das  nicht  zu  überprüfen  –  man  braucht  eine  gut  funktionierende  Software, die automatisiert im Hintergrund den Datenbestand durchleuchtet, ohne die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu behindern.“

Exportierende Unternehmen erfahren unter  www.aeb.de/aeo-compliance mehr über die Hintergründe und die Lösungen von AEB.

Quelle: AEB GmbH

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