P.E.G.A. Trans plädiert für Reform des Zollverfahrens 4200 in Österreich

Anwendung des Zollverfahrens 4200 in „direkten Vertretung“ bleibt österrreichischen Speditionen bis auf weiteres versagt

Die Einschränkungen für das Zollverfahren 4200 in Österreich stoßen den Spezialisten im Bereich der Zollspedition bitter auf. Christian Perzl, Geschäftsführer der P.E.G.A. Trans Zollservice GmbH, fordert eine rasche Beseitigung der von den alpenländischen Finanzbehörden obligatorisch vorgeschriebenen „Abfertigung im indirekten Verfahren“.

Daran geknüpft ist der Appell an die Einführung des Modells der „direkten Vertretung“, wie es in Deutschland und in den Niederlanden zur Anwendung kommt. Bei diesem Ansatz hält sich die Finanzbehörde bei der Feststellung von Fehlverhalten im Bereich der Einfuhr-Umsatzsteuer an den Zollschuldnern – sprich den Importeuren – schadlos. In Österreich werden im Unterschied dazu die Spediteure in die Pflicht genommen. „Das zeitigt in krassen Fällen exorbitante Abgabennachforderungen seitens der Zollverwaltung“, weiß Perzl aus Gesprächen mit Branchenkollegen.

Die P.E.G.A. Trans Zollservice GmbH mit Sitz in Suben in Oberösterreich erbringt Dienstleistungen für türkische Sammelgutspeditionen und internationale Handelshäuser mit den Schwerpunkten EU-Einfuhrverzollung, Eröffnung von Carnet TIR-Verfahren, Verteilung und Vorholung von Stückgütern in ganz Europa sowie der Betreuung von Fahrergeldauszahlungen, Maut- und Tankstellenkarten. Im letzten Jahr wurden mit 30 Mitarbeitern rund 25.000 Verzollungen durchgeführt.  

Die ÖVZ-Ausgabe Nr. 34/2010 mit Erscheinungsdatum am 23. August enthält einen ausführlichen Bericht über die Firma P.E.G.A. Trans Zollservice.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung  
Portal:  www.logistik-express.com

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