Serbien – gemeinsames Versandverfahren seit 1. Februar 2016
Ab sofort können Transporte von und nach Serbien mit einem durchgehenden Verfahren erledigt werden
Das bedeutet, dass
- das gemeinsame Versandverfahren seither auch für Transporte von und nach Serbien angewandt werden kann, der Transport somit mit einem durchgehenden Verfahren erledigt werden kann und dafür keine Spedition mehr an der Grenze zwischengeschaltet sein muss.
Diese Erweiterung bringt wesentliche Vereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten im Handel zwischen den Vertragsparteien. - in den Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr anstelle der Anmeldungscodes „IM*“ (in der Einfuhr) bzw. „EX*“ (in der Ausfuhr) der Code „EU*“ einzutragen ist, wenn als Versendungsland bzw. Bestimmungsland Serbien eingetragen wird.
„Mit dem Beitritt zu dem Übereinkommen rückt Serbien noch näher an die EU“, erläutert Slavisa Djakovic, Zollverantwortlicher Condor Speditions Transport GmbH+Co, Salzburg.