Strahlung im Griff

Obwohl Österreich kein Atomkraftwerk besitzt, fallen doch aus verschiedenen Quellen radioaktive Abfälle an, beispielsweise in Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, Versuchsanstalten oder Industriebetrieben.

Richtlinien für die Sammlung dieser potentiell gefährlichen Abfälle sind in der Neuausgabe der ÖNORM S 2600 geregelt, die an neue Rahmenbedingungen, vor allem geänderte Übernahmebedingungen des Konditionierers angepasst wurde.

Ziel ist es, durch sorgfältige Trennung der radioaktiven Abfälle am Ort der Entstehung die Entsorgung nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu optimieren.

Verfahren zur Abschätzung der effektiven Strahlendosis für Einzelpersonen der Bevölkerung durch Freisetzung natürlicher radioaktiver Stoffe in die Umwelt legt die ebenfalls neu erschienene ÖNORM S 5252 fest.

Diese Verfahren dienen insbesondere der Umsetzung der Bestimmungen der natürlichen Strahlenquellen-Verordnung in die Praxis für die wesentlichen Anwendungsfälle, z. B. Verarbeitung von Stoffen sowie Deponierung von Rückständen mit erhöhten Konzentrationen an Uran und Thorium.

Quelle: Austrian Standards plus GmbH

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