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Strengere Vorschriften für Tiertransporte in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt will seinen Veterinärbehörden mehr rechtliche Handhabe bei der Prüfung von Tiertransporten geben. Das gilt insbesondere für längere Transporte.

Durch einen behördeninternen Erlass erhalten Ämter die Möglichkeit, die Planung und den Ablauf des Transports vorab auf problematische Bedingungen zu prüfen und gegebenenfalls keine Genehmigung auszustellen. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Tierschutz-Beauftragten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, hervor.

Ämter prüfen bisher nur Unterlagen der Transporteure.
Anlass zur Verschärfung der aktuellen Regelung gaben nach Angaben des Tierschutzbeauftragten unter anderem mehrere Transporte aus Deutschland in Nicht-EU-Länder, bei denen Tiere in überhitzten Fahrzeugen befördert wurden. So waren beispielsweise in den Sommermonaten der letzten beiden Jahre auf 186 von insgesamt 210 genehmigten Fahrten über die türkisch-bulgarische Grenze Rinder in den Innenräumen der Fahrzeuge Hitzebelastungen von bis zu 49 Grad Celsius ausgesetzt.

„Obwohl keiner dieser genannten Transporte aus Sachsen-Anhalt kam, wurden auch hier Nutztiertransporte in den Sommermonaten abgefertigt“, heißt es in der Mitteilung. Veterinärämter prüften derzeit die Unterlagen der Transportunternehmen auf Plausibilität. Sind diese rechtskonform, gäbe es jedoch keine Veranlassung, den Transport zu untersagen.

Ablauf der Tiertransporte soll künftig überprüfbar sein.
Das soll sich mit dem Erlass ändern: Ob ein Transport nach den vorhandenen Rechtsvorschriften aus der EU-Transportverordnung 1/2005 und der bundesweit geltenden Tierschutz-Transportverordnung abgefertigt werden kann oder nicht, werde dadurch für die betroffenen Behörden noch klarer geregelt.

Unter anderem müssen die Veterinärämter wirksam überprüfen können, ob Transporte auch wie geplant verlaufen. Dazu sollten sie die Möglichkeit haben, auch die Online-Routenplaner der Logistiker einzusehen, äußerte König gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. So ließe sich früher auf mögliche Transportprobleme hinweisen. Werde der Zugang aber verweigert, könnten die Behörden die Fahrt nicht genehmigen.

Bis zum Sommer dieses Jahres soll die neue Regelung in Sachsen-Anhalt bereits greifen. Auf Bundesebene gibt es bisher keine einheitlichen Vorschriften. Dies sei auch der Grund, warum das Bundesland eine eigene Regelung einführte, erklärte König den Vorstoß.

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