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Transportschadenmanagement für den Transporteur

Durch den steigenden Warenfluss und hohe Anforderungen durch den Auftraggeber sowie steigenden Kosten- und Zeitdruck nimmt zwangsläufig die Fehleranfälligkeit in der Abwicklung und Schadenhäufigkeit in der Güterbeförderung zu.

Im gesetzten Falle ist die richtige Handhabung nach dem eingetretenen Schadenfall wichtig. So können durch entsprechend ausgereiftes Transportschadenmanagement die Abwicklungszeit und -kosten niedriggehalten werden. Und man lernt aus diesen Fehlern. Schließlich ist ein guter Transportpartner auch durch rasche und korrekte Abwicklung im Schadenfall zu erkennen.

Im Schadenfall geht es neben der Aufarbeitung zur künftigen Vermeidung auch darum, etwaige gerechtfertigte Ansprüche gegen Verursacher durchzusetzen – oder auch ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Eine lückenlose Dokumentation des Transportablaufes, Dokumentation und Fotografien von Beschädigungen sind hilfreich. Nicht selten wird der Frachtführer mit hohen Forderungen durch verspätete Anlieferung, Standgeldzeiten oder sonstige (Folge)Kosten konfrontiert. Schon in den oft mehrseitigen Transportaufträgen ist es mittlerweile üblich, durch diverse Klauseln und Vereinbarungen die Übernahme von Sonderkosten zu vereinbaren. Allein durch derartige Vereinbarungen können Transportunternehmen in ihrer Existenz gefährdet werden.

Höchsthaftungsgrenzen im Straßengüterverkehr
Oft geistert eine Geschichte durch die Transportbranche. Das Gerücht der „10-Euro-pro-Kilogramm-Versicherung“. Ansatzweise liegt diesem Gerücht ja eine gewisse Wahrheit zugrunde. In der Tat besteht eine Höchsthaftungsgrenze in ähnlicher Höhe – nur, dass es sich um eine Haftungsgrenze handelt – und eben um keine Versicherung! Wird die Höchsthaftungsgrenze von 8,33 SZR (Sondererziehungsrechte) pro Kilogramm Rohgewicht (Bruttogewicht) in Euro umgerechnet, stimmt die Höhe in etwa. In etwa, weil dies ein tagesabhängiger Kurs ist, der stets umzurechnen ist. Die Haftungsgrenzen sind in der CMR festgelegt, die eine Grundlage für den nationalen und internationalen Güterverkehr auf der Straße darstellt.

Zu beachten ist jedenfalls, dass „Haftung“ nicht mit „Versicherung“ zu verwechseln ist, was in diesem Falle zu dem Irrglauben führt. Somit: die Haftung des Frachtführers ist durch die CMR mit höchstens 8,33 SZR/kg Brutto (bzw. dem Warenwert bis zu dieser Höhe) begrenzt. Die Transportversicherung ist empfehlenswert, insbesondere wenn es sich um wertvolle oder (im Transportverlauf) gefährdete Güter handelt. Der Abschluss einer Transportversicherung ist daher oft ein wichtiger Bestandteil des Transports und sollte individuell mit dem Kunden/Transporteur/Versicherer besprochen werden. Je wertvoller das zu transportierende Gut, desto schneller werden im Schadenfall auch Haftungsgrenzen des Transporteurs erreicht!

Schadenmanagement
Im eingetretenen Schadenfall ist die richtige Reaktion durch Fahr-, Lager- und Büropersonal beim Transporteur wichtig. Wird eine äußerlich erkennbar beschädigte Ware ohne Vorbehalt übernommen und so in Ihre Obhut übergeben (Auslieferung, Weitertransport, Lagerung), bestätigen Sie durch die vorbehaltslose Übernahme, die Güter in ordentlichem Zustand übernommen zu haben. Oft endet die weitere Schadenbearbeitung mangels Nachweis mit der letzten ordentlichen Übernahme, wurden vorherige Transporteure regelrecht freigezeichnet.

Die Abwicklung von eingetretenen Transportschäden beginnt somit bei der „korrekten“ Übernahme. Die Übernahmedokumentation – oder gegebenenfalls die Abweisung ohne Übernahme – bei äußerlich erkennbarer Beschädigung der Verpackung oder des Transportgutes, bei offensichtlich schlechter Verpackung oder bei Fehlmengen sind ein wichtiger Aspekt. Transporteure haften im Regelfall nur in der Zeit der Obhut des Gutes. Diese beginnt bei der Übernahme des Gutes beim Absender und endet mit der (dokumentierten) Übergabe an den Empfänger. Die dokumentierte Übernahme ist auch bei innerbetrieblichen Transporten oder einer Transportkette innerhalb von großen Unternehmen zu empfehlen. Vorbehalte auf Lieferscheinen oder CMR Frachtbriefen sollen immer definiert und so ausführlich wie möglich sein. Der klassische Vorbehaltsstempel „Übernommen mit Vorbehalt“ ohne weitere Details sollte längst ausgedient haben! Der Text beschreibt nicht, was vorbehalten wurde. Eine bestätigte Übernahme alleine ist selten ausreichend, um sicherzustellen, dass eine Schadenbearbeitung eingeleitet wird. Die bekannte schriftliche Haftbarhaltung wird da erst zum Auslöser zur weiteren Bearbeitung.

Beweissicherung im Schadenfall – beispielsweise durch einen neutralen Havariekommissar oder Transportsachverständigen – ist in schwierigen Fällen oder bei Schäden an hochwertigen Gütern empfehlenswert. Jede Schadenabwicklung ist möglichst genau zu dokumentieren, um auch später alle wichtigen Informationen verfügbar zu haben. Bei Schäden, die äußerlich nicht erkennbar sind, sollte umgehend nach dem Erkennen des Schadens eine schriftliche Schadenmeldung an den Transporteur gesendet werden, um den Schaden anzuzeigen. Gesetzliche Reklamations- und Verjährungsfristen richten sich nach Verkehrsträger und Übereinkommen. Das beste interne Schadenmanagement kann jedoch nur durch dadurch übertroffen werden: präventive Maßnahmen zu setzen und so zu arbeiten, dass Transportschäden möglichst vermieden werden können.

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