Umbau von Einhüllentankschiffen auch zukünftig möglich

Der Umbau von sog. Einhüllentankschiffen in Binnentankschiffe mit doppelter Ladungshülle wird auch zukünftig möglich sein. Anders lautende Meldungen in der Fachpresse und darauf aufbauende Diskussionen, in denen über Änderungen der einschlägigen internationalen Regelwerke spekuliert wird, geben den derzeitigen Sachstand nur verzerrt wieder und entbehren der Grundlage. Hierauf weist der Bundesverband der Deutschen Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) hin.

Richtig ist, dass auf Grund der Übergangsbestimmungen im internationalen Gefahrgutregelwerk ADNR spätestens bis Ende des Jahres 2018 praktisch alle Produkte nur noch in Binnentankschiffen in Doppelhüllenbauweise transportiert werden dürfen. In Erfüllung dieser Vorschriften dürfen auch Einhüllenschiffe umgebaut und mit doppelter Ladungshülle versehen werden. Allerdings müssen bestimmte Übergangsregelungen noch vom ADNR 2009 in das Nachfolgewerk ADN 2011 übertragen werden. Das ist bisher noch nicht geschehen.

Der BDB hat über seinen europäischen Dachverband, der Europäischen Binnenschiffahrts Union (EBU), die Diskussion darüber in Gang gesetzt, dass die bestehenden ADNR-Übergangsregelungen "eins zu eins" in das ADN übernommen werden. Im Bereich der sicherheitstechnischen Bestimmungen, etwa hinsichtlich der Entflammbarkeit der Wohnung im Hinterschiff oder des Steuerhauses, soll es keine Abweichungen geben. Im übrigen setzt sich der BDB dafür ein, dass bei Inanspruchnahme von Übergangsregelungen die umgebauten Schiffe keine Einschränkungen hinsichtlich des zukünftigen Ladungsgutes erhalten. Veränderungen an den bestehenden Übergangsbestimmungen sind nach Überzeugung des BDB weder erforderlich, noch geboten.

Quelle: MyLogistics       
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