Unerlaubter Handel mit CHEP Paletten

Gericht entscheidet zugunsten von CHEP

Den illegalen Handel mit CHEP Paletten haben jüngst sowohl ein spanisches als auch ein französisches Gericht zugunsten von CHEP geahndet, dem weltweit führenden Anbieter im Pooling von Paletten und Behältern. Das spanische Gericht in Getafe bei Madrid verurteilte einen Paletten-Recycler zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, weil er versucht hatte, CHEP Equipment zu verkaufen, obwohl CHEP ihn zuvor ausdrücklich informiert hatte, dass blaue Paletten Eigentum von CHEP sind und weder erworben noch verkauft werden dürfen. In Frankreich wurde ein Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er 2.500 CHEP Paletten gestohlen und verkauft hatte. Außerdem musste er Schadenersatz an CHEP leisten.
 
In der europäischen Logistik Supply Chain kommt es immer wieder vor, dass gepoolte Paletten in unerlaubter Weise genutzt werden. Gepoolte Paletten werden von ihren Eigentümern, also Pooling-Anbietern wie CHEP, an Kunden zum Transport von Gütern entlang der Supply Chain vermietet. Mithilfe seines umfassenden Logistiknetzwerkes sammelt CHEP seine Paletten immer wieder ein, überprüft und repariert sie, falls nötig, bevor sie wieder zum Gebrauch an Kunden ausgegeben werden. Diese Paletten werden niemals verkauft, sondern ausschließlich vermietet. Dabei behält CHEP immer das Eigentumsrecht an seinen Paletten. Um die Identifizierung von CHEP Paletten zu erleichtern, sind alle CHEP Paletten blau gestrichen und tragen das CHEP Logo sowie dem Hinweis „Eigentum von CHEP“.

Dennoch gibt es Palettenhändler, die trotz des unstreitigen Eigentums von CHEP an seinen Ladungsträgern mit CHEP Equipment illegale Palettenpools betreiben. Die Gerichte innerhalb Europas haben übereinstimmend geurteilt, dass solche Praktiken rechtswidrig sind und in bestimmten Fällen strafrechtlich verfolgt werden können.

Quelle: Steinhauer Kommunikation e. K.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar