Unserer Umwelt zuliebe
Ein großer Kostenpunkt in Bilanzen sind zumeist Aufwendungen für das Wärmen oder Kühlen von Gebäuden sowie Energie im Allgemeinen. Durch kluge Bauweise und teilweise einfache Tricks kann der Energieverbrauch gesenkt und damit der Umwelt und der Bilanz gleichermaßen geholfen werden. Egal ob Lagerflächen oder Bürogebäude, die jeweils ideale Raumtemperatur zu erreichen ist meist nur mit hohem technischem Aufwand möglich – und dafür braucht man für gewöhnlich Strom. Wer jedoch schon bei der Planung und Realisierung einer neuen Anlage auf ein paar Punkte achtet, kann die zukünftigen Betriebskosten erheblich verringern. Doch auch bei bereits bestehenden Gebäuden kann nachträglich Vieles optimiert werden. Denn immerhin fallen rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Europa in Gebäuden an. Auf der grünen Wiese Kombinierend könne man in Fensterüberhänge zur Beschattung Photovoltaikanlagen einbauen, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Wichtig sei in jedem Fall, auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Glasflächen und Wand sowie auf die Wahl des Glases selbst zu achten, erklärt Ing. Philipp Reichel, Experte für Gebäudetechnik bei der Österreichischen Energieagentur. Hartl: „Man muss nicht nur bedenken, dass im Sommer durch Fenster Wärme eindringt, vielmehr geht auch im Winter ebensolche verloren.“ Durch die richtige Wärmedämmung verhindere man, dass Solarerträge ins Haus kämen. Als besonders nützliches Tool hat sich die „thermische Gebäudesimulation“ erwiesen, die Reichel auch jedem ans Herz legt: „So kann man bereits in der Planungsphase eventuelle Schwachstellen auffinden und ausmerzen.“ Wärme im Büro Herausforderung Kühllager Der Energieausweis Es gibt zwei Formen: den Verbrauchsausweis, der auf dem Endenergiewert basiert, und den Bedarfsausweis, der die Primärenergie (bei der Primärenergie wird neben der Endenergie auch die sogenannte Vorkette, bestehend aus Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung einbezogen, Anm.) angibt. Bei Nicht-Wohngebäuden (Lager, Bürogebäude) werden neben der Gebäudehülle auch noch die Raumwärmeversorgung, die Warmwasserversorgung, die Raumlufttechnik, die Kühlung und die Beleuchtung des Gebäudes bei der Berechnung berücksichtigt. Beide Ausweise gelten für jeweils 10 Jahre ab Ausstellung. Wenn man einen Energieausweis erstellen lassen will, sollte man stets mehrere Angebote einholen, da die Preise ziemlich differieren. Als Richtwert für Neubauten gelten EUR 1/m². Bei Bestandsgebäuden sind zudem Empfehlungen für wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Energieausweises gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Förderungen Bei gewerblich genutzten Gebäuden, sowohl im Produktions- als auch im Dienstleistungsbereich, ergeben sich erhebliche CO2-Einsparungspotenziale im Rahmen der thermischen Gebäudesanierung. Förderwürdig sind die Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches, der Außenwände, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens, die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren, der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes sowie Verschattungssysteme. Bei der „de-minimis“-Förderung sind die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten die Basis, darüber hinaus die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten. Die erzielte Sanierungsqualität bzw. das Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie sind ausschlaggebend für den Förderungssatz. Voraussetzung für die Förderung sind zudem die Einreichung des Ansuchens vor Baubeginn, eine Mindestinvestitionssumme von EUR 35.000,- sowie das Alter des zu sanierenden Gebäudes, es muss vor dem 1. Jänner 1990 errichtet worden sein. Fossile durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen, ist ein weiteres Hauptziel der EU. Eine gute Möglichkeit hierfür bietet der Einsatz thermischer Solaranlagen für Warmwasserbereitung und Raumheizung. Gefördert werden Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung inklusive Verrohrung und Wärmespeicher, solare Großanlagen, sowie Solaranlagen für Kühlzwecke. Bei der „de-minimis“-Förderung zählen die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten, wovon max. 30 Prozent gefördert werden. Darüber hinaus zählen wiederum die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten, die zu maximal 40 Prozent gefördert werden. Erstere sind bei Standardkollektoren mit EUR 675,-/m², bei Vakuumkollektoren mit EUR 1.000,-/m² begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Solaranlagen für Kühlzwecke. Für die Förderwürdigkeit ist eine Mindestinvestitionssumme von EUR 10.000,- erforderlich. |