US: Entfernung von Barcodes ist Verstoß gegen das Markenrecht

Die Luxusmarke Davidoff druckt auf jedes Produkt einen UPC (der eine GTIN-12 verschlüsselt) auf, um eine durchgängige Qualitätskontrolle zu gewährleisten und Produkte gegen Produktfälschung zu schützen.

Der GS1 Strichcode enthält Eckdaten über jede Produkteinheit, wie beispielsweise wann und wo das Produkt hergestellt wurde, welche Inhaltsstoffe verwendet wurden oder Informationen über den Vertriebsweg. Der Code gibt Davidoff auch die Möglichkeit, Fehler auf einfache Weise festzustellen und so Produkte rasch zurückzurufen oder vom Markt zu nehmen. Schließlich dient die Produktkennzeichnung auch dazu, den Ruf von Markenartikeln zu schützen.

 

Um den Ruf als Luxuslabel der Cool Water-Produkte zu wahren, beschränkt Davidoff den Vertrieb auf bestimmte Händler und hat den Verkauf über die Handelskette CVS abgelehnt. Als Davidoff feststellte, dass CVS Cool Water Parfum und Cologne ohne GS1 Strichcode verkaufte – dieser wurde entweder aus der Verpackung geschnitten, mit chemischen Substanzen entfernt oder aus dem Flaschenboden geschliffen –, erhielt CVS bereits im Jahr 2005 ein Verwarnungsschreiben. Ohne den original GS1 Strichcode konnte man nicht erkennen, ob das Produkt echt oder gefälscht war. Als auch ein Jahr später CVS weiterhin gefälschte Produkte verkaufte, leitete Davidoff ein Verfahren wegen Verstoßes gegen Markenrechte ein.

Im Gegensatz zu früheren Fällen stand nicht die Frage der Echtheit zur Diskussion, sondern vielmehr das Entfernen des UPC-A als Verstoß gegen das Markenrecht. Das Gericht entschied, dass die Entfernung des GS1 Strichcodes eine unerlaubte Veränderung der Verpackung und somit eine Markenverletzung darstellt, auch wenn das Produkt selbst durchaus echt ist. Das Gericht entschied weiters, dass Davidoff den GS1 Strichcode als legitime Maßnahme zur Qualitätssicherung einsetzen könne, um zu verhindern, dass Fälschungen den Ruf der Marke schädigen. Die Entfernung behindert nicht nur die Überwachung und das Verhindern von Produktfälschungen, sondern mindert auch den Wert des echten Produktes und beeinträchtigt den Markennamen. Folglich war Davidoff berechtigt, CVS den Verkauf von Produkten ohne GS1 Strichcode zu untersagen.

 
GS1 Austria GmbH

Mag. Daniela Springs
Marketing & Communication Manager

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